Zwar gibt es umfassende Statistiken zur Wassernutzung, nicht aber für sogenannte Eigenversorgungen. Darunter fällt die landwirtschaftliche Bewässerung, die angesichts zunehmend trockener Sommer als Folge des Klimawandels und dem Trend zu grösseren Flächen mit Freilandgemüse an Bedeutung gewinnen wird. Verschiedene Massnahmen sollen dafür sorgen, dass sowohl genügend Brauch- als auch Trinkwasser für die verschiedenen Nutzungen zur Verfügung steht. Der Bund hat einen entsprechenden Bericht verabschiedet.

40 Prozent mehr Wasser zur Bewässerung

Im Jahr 2006 wurden laut dem Bericht rund 410 Millionen m3 Wasser in der Schweizer Landwirtschaft eingesetzt, 140 mMillionen davon für die Bewässerung. 2006 ist das einzige Jahr, für das es solche Daten gibt. In Trockenjahren wie 2018 war der Verbrauch deutlich höher – Zahlen dazu fehlen aber. Das erschwert die vorausschauende Planung im Hinblick auf mögliche Verknappungen, auch wenn es Prognosen gibt: Ausgehend von den bereits heute bewässerten Kulturen rechnet man mit einem Mehrbedarf von 40 Prozent bis zum Ende des Jahrhunderts, was aufgrund wachsender bewässerter Gemüsebauflächen (+ 24 Prozent zwischen 2010 und 2016) eine eher tief angesetzte Schätzung sein dürfte. Zwar sind die in der Industrie eingesetzten Wassermengen – zumindest Stand 2006 – mehr als doppelt so gross, im Gegensatz zur Landwirtschaft steht dieses Wasser nach einer Reinigung aber Ökosystemen oder anderen Nutzern wieder zur Verfügung.

Im Notfall leere Pools und staubige Autos

Den datentechnischen Blindflug in Sachen Bewässerung will der Bund beenden: Künftig müssen die Kantone festhalten, wie viel Wasser während einer sommerlichen Trockenphase in Gewässern und Grundwasser zur Verfügung steht sowie welche Mengen von welchen Verbrauchern gleichzeitig genutzt werden. Zeigt sich so eine mögliche Verknappung, könne eine gute Planung helfen. Möglich wären laut Bericht etwa vorübergehende Einschränkungen beim Wässern von Grünflächen, dem Befüllen von Pools oder beim Autowaschen. Damit liesse sich bei Trockenheit der Spitzenbedarf reduzieren.

Ausnahmebewilligungen dürfen nicht zur Norm werden

Der Bericht hält fest, dass zwar meist Bewässerungs-Wasser aus Flüssen usw. bezogen werde. Sind die Pegelstände aber tief und Wasserentnahmen aus ökologischen Gründen untersagt, weichen Landwirtschaftsbetriebe auf Trinkwasser aus, was wiederum bei den Wasserversorgern zu Engpässen führt. Alternativ können Ausnahmebewilligungen trotz wenig Wasser in Oberflächengewässern erlassen werden, wie es 2018 in 13 Kantonen der Fall war. Befristete Wasserentnahmen dürften allerdings nicht zur Norm werden, heisst es weiter: «Knappheitssituationen, die regelmässig auftreten, sind keine seltenen Notsituationen und dürfen nicht zu befristeten Wasserentnahmen mit Unterschreitung der Mindestrestwassermenge führen».

In Zukunft vermehrt auf Oberflächengewässer auszuweichen, ist demnach kaum eine Option.

Wo nötig zusätzliche Infrastruktur

Mit angepasster Bewirtschaftung, sprich einer entsprechenden Kulturen-, Sorten- und Standortwahl sowie Bodenbearbeitung, sei der Bewässerungsbedarf in Einklang mit den verfügbaren Wasserressourcen zu bringen. Dort, wo «trotz klima- und standortangepasster Landwirtschaft» Wasserknappheit besteht, brauche es zusätzliche Bewässerungsinfrastruktur, schreibt der Bund. Diese soll von der öffentlichen Trinkwasserversorgung unabhängig sein, damit das Leitungssystem zur Bewältigung eines grossen Spitzenbedarfs nicht überdimensioniert werden muss. In grossen Rohren könnte nämlich Wasser stehen blieben, was zu Rost oder Verkeimung führen kann, so die Begründung. Als möglich neue Infrastruktur werden beispielsweise Wasserzuleitungen oder intelligente Bewässerungssysteme genannt. Interessant sein könnten über dies lokale Regenewasserspeicher und Teiche auf Betriebsebene für Spezialkulturen, insbesondere für Obst mit eher kleinem Wasserbedarf pro Einheit.

Beiträge an die kantonale Planung binden

Via Strukturverbesserungsbeiträge fördert das Bundesamt für Landwirtschaft heute schon die sparsame und effiziente Bewässerung. Die nächste Revision in diesem Bereich sehe vor, solche Beiträge für Bewässerungsanlagen an eine «vorausschauende Planung der Wasserressourcen» durch die Kantone zu binden. Die regionale Planung zur Ressource Wasser sieht der Bund als zentral an, um verschiedene Ökologie und verschiedene Nutzungszwecke unter einen Hut zu bringen.

Mehr Daten sammeln

Laut Mitteilung des Bundes sind folgende Massnahmen für mehr Sicherheit in der Schweizer Wasserversorgung vorgesehen:

  • Regionale Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch die Kantone
  • Suche nach schweizweit leicht zu erhebenden Daten zur Wassernutzung
  • Wissensgrundlagen und Konzepte zur einheitlichen kantonalen Datenerhebung ausarbeiten
  • Forschungsprojekt zur Abschätzung des künftigen Wasserbedarfs in der Landwirtschaft
  • Trockenheitsberichte der Kantone (inklusive Angaben zu Ausnahmebewilligungen für befristeten Wasserentnahmen in der Landwirtschaft)

Da natürliche Gewässer widerstandsfähiger seien gegen den Klimawandel, müssten sie möglichst naturnah gestaltet oder ihr Zustand entsprechend verbessert werden. «Dafür sollen die Kantone die Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes umsetzen», hält der Bund fest.