Der Kanton Graubünden habe die Jagd auf Wölfe per sofort gestoppt. Dies melden die Tamedia-Zeitungen mit Bezug auf ein Schreiben des Bündner Amts für Jagd und Fischerei, das am Freitagnachmittag bei Bündner Jägern eingegangen sein soll und das der Tamedia-Redaktion nach eigenen Angaben vorliegt. Darin wird eine Beschwerde als Grund für den Jagd-Stopp genannt. 

«Aufgrund einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht mit aufschiebender Wirkung betreffend die proaktive Regulierung von Wolfsrudeln im Kanton Graubünden, muss der Vollzug der Wolfsabschüsse (proaktive Regulierung) per sofort gestoppt werden!», heisst es darin. Und weiter: «Abschüsse von Wölfen durch Jägerinnen und Jäger sind mit sofortiger Wirkung nicht mehr zulässig!».

Laut dem Tamedia-Artikel bestätigte Pro-Natura-Mediensprecherin Nathalie Rutz die Beschwerde. «Als Anwälte der Natur lassen wir entsprechende Abschussverfügungen gerichtlich prüfen», wird sie in dem Artikel zitiert. Pro Natura hatte bereits nach Bekanntwerden der proaktiven Wolfsregulierung kritisiert, diese stehe in Konflikt mit dem Gesetz. Als gemäss Berner Konvention geschützte Tierart dürfe der Wolf nur reaktiv und nicht proaktiv reguliert werden. Das heisst nur dann, wenn eine Gefährdung für Menschen oder ein klarer Bezug zu grossen Schäden besteht.