Das Nein ist so wuchtig, wie es sich der Schweizer Bauernverband (SBV) gewünscht hat: 72,52 Prozent der Stimmenden haben die Ernährungs-Initiative abgelehnt. In keinem Kanton gab es eine Mehrheit für das Anliegen. Angesichts des Verlaufs des Abstimmungskampfes drängt sich allerdings die Frage auf, was hier tatsächlich mit so grosser Klarheit abgelehnt worden ist.
Eine unmissverständliche Botschaft für ein Nein
Das Nein-Komitee interpretiert es seiner Reaktion nach dem Abstimmungs-Wochenende richtig: «Die Bevölkerung will auch in Zukunft selbst entscheiden, was auf ihren Teller kommt.» Schliesslich war die Botschaft der Nein-Kampagne, die vor einem «Vegan-Zwang» warnte, unmissverständlich.
Innert zehn Jahren 70 Prozent «anstreben»
Nur war die Ernährungs-Initiative nicht darauf ausgelegt, die Schweiz zu einem viehlosen Land fondueverzichtender Veganer(innen) zu machen. Nach einer hängigen Abstimmungsbeschwerde von Initiantin Franziska Herren müssen Rechtsfachleute noch darüber entscheiden, ob der Wortlaut der Initiative durchs Band missinterpretiert und wiedergegeben worden ist.
Fakt ist aber: Im Initiativtext steht definitiv: «Der Bund strebt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent an.» Zu diesem Zweck seien insbesondere Massnahmen zur Förderung einer vermehrt aus pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft zu treffen. Der Bund soll im Weiteren die Instrumente regeln, die es ermöglichen, diese Vorgabe innert zehn Jahren zu erfüllen.
Initianten befürworten graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion
Laut Nein-Komitee, Parlament, Bundesrat und den Formulierungen unzähliger Medienberichte bedeutet das, dass der Netto-Selbstversorgungsgrad in zehn Jahren 70 Prozent betragen soll. So stand es auch im Abstimmungsbüchlein.
Die Folge sei der besagte «Vegan-Zwang», weil ein derart hoher Selbstversorgungsgrad nicht ohne massive staatliche Eingriffe zu erreichen sei. Dabei betonten die Initianten selbst, dass die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion ein «fester und wichtiger Bestandteil der Ernährungssicherheit der Schweizer Bevölkerung» sei.
Sie machten geltend, den Bund zum «Anstreben» eines Netto-Selbstversorgungsgrads von 70 Prozent bis in zehn Jahren verpflichten zu wollen. Der Initiativtext schreibe weder eine Einschränkung des Konsums tierischer Lebensmittel noch einen staatlich angeordneten Fleischverzicht oder eine Verpflichtung der Stimmberechtigten zu einer bestimmten Ernährungsweise vor. Auf dieser Argumentation beruht die erwähnte, hängige Abstimmungsbeschwerde. Also kein Vegan-Zwang, sondern Fördermassnahmen.
Ja zur Ernährungs-Initiative: «Das ist eine Initiative von Bauern für Bauern»
Die Unterstützer der Ernährungs-Initiative sehen klare Vorteile für Bäuerinnen und Landwirte. Hingegen gebe es keinen Vegan-Zwang und kein Tierhaltungs-Verbot – das Ziel sei vielmehr eine «Landwirtschaft mit klarem Flächensinn».Lesen53 Seiten an die Adresse des Berner Regierungsrates
Initiativen haben ein Grundproblem. Sie schreiben etwas in die Verfassung und sind daher naturgemäss eher allgemein gehalten. Die genaue Ausgestaltung obliegt im Falle einer Annahme dem Parlament (Gesetze) bzw. dem Bundesrat (Verordnungen). Somit lässt eine Initiative auch immer sowohl Raum für die Interpretation und Prognosen zu den möglichen Folgen einer Annahme als auch eine gewisse Freiheit für die spätere Umsetzung.
Ob im Fall der Ernährungs-Initiative allzu viel von offizieller Seite interpretiert worden ist, muss der Regierungsrat des Kantons Bern klären. An ihn ist die 53-seitige Abstimmungsbeschwerde von Franziska Herren und dem Verein «Sauberes Wasser» adressiert. Die Beschwerdeführer beantragen darin auch eine Ungültigerklärung der Abstimmung, falls es nicht vor dem Urnengang eine Berichtigung gebe. Da eine solche ausgeblieben ist, haben wir vielleicht nicht zum letzten Mal über die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser» abgestimmt.
Bis auf Weiteres bleibt die etwas dünne Erkenntnis, dass die Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung selbst über die Befüllung ihres Tellers entscheiden will. Fondue, Spiegelei und Cervelat hat sie sich gesichert. Zumindest, sofern nicht äussere Umstände die Landwirtschaft hierzulande zwingen, sich grundsätzlich zu verändern.
Es gibt andere Gründe, die Veränderungen unumgänglich machen
Hier liegt des Pudels Kern, der Hase im Pfeffer und die Cervelat in der Glut: Es ist gar nicht unwahrscheinlich, dass sich in nicht allzu ferner Zukunft einiges ändern muss.
Das Jahr 2026 legt diesen Schluss mehrfach nahe. Internationale Krisen, Kriege, Zollstreit, unberechenbare Aussenpolitik, unterbrochene Versorgungswege, extreme Sommerhitze, massive Niederschlagsdefizite, Ernteausfälle, Futterknappheit, notgedrungene Bestandsverkleinerungen, explodierende Kosten und jede Menge Fragezeichen für die Zukunft.
Man kann die Asche von der Cervelat klopfen und auf ein besseres 2027 hoffen. Aber wenn wir den Spiess nicht anpassen, fällt die Wurst vielleicht 2028 wieder ins Feuer. Sie wissen, was ich meine.
Ein Bekenntnis oder ein Gefühl der Empörung
Wir kommen an Grenzen. Oder sie werden plötzlich sicht- und spürbar. Das Nein-Komitee sieht in der Ablehnung der Ernährungs-Initiative ein Bekenntnis zu einer starken und vielfältigen Landwirtschaft, in der auch tierische Lebensmittel ihren Platz haben. Gerade diese Vielfalt ermögliche es den Bauernfamilien, standortangepasst zu produzieren, die natürlichen Voraussetzungen ihrer Regionen bestmöglich zu nutzen und Nährstoffkreisläufe zu schliessen.
Dem hätten wohl die Initianten nicht widersprochen. Es ist zu hoffen, dass auch diese Interpretation des Abstimmungsresultates stimmt – und dass jene, die ein Nein in die Urne gelegt haben, nicht doch eher von der Empörung über ein drohendes Fondue-Verbot beseelt waren.

