Der Glarner Bauernverband zeigt zwar Verständnis für die angespannte Finanzlage, nimmt die Änderungen aber mit Sorge zur Kenntnis. «Gerade kleinere Bergbetriebe, Nebenerwerbsbetriebe und junge Hofübernehmende könnten durch die neuen Mindestanforderungen stärker unter Druck geraten», sagt Geschäftsführerin Sandra Hefti. Diese Betriebe leisteten einen wichtigen Beitrag zur Bewirtschaftung steiler und abgelegener Flächen und seien für die Zukunft der Glarner Landwirtschaft von grosser Bedeutung.
Betriebswirtschaftliche Kriterien
Markus Richner, Leiter der Abteilung Landwirtschaft, betont dagegen, dass die neuen Voraussetzungen in Einklang mit dem revidierten kantonalen Landwirtschaftsgesetz stehen. Die Landsgemeinde hatte im Mai beschlossen, dass die kantonale Kommission für Strukturverbesserungen und Betriebshilfen (KSV) ihre Zusicherungen künftig auf eine Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Verschuldung abstützen muss.
«Damit sollen die beschränkten Mittel für Projekte eingesetzt werden, die die ökonomische Situation eines Betriebs massgeblich verbessern», so Richner. Bei den betriebswirtschaftlichen Kriterien habe man sich unter anderem an den Vorgaben der Nachbarkantone St. Gallen und Graubünden orientiert.
Der Kanton setzt einerseits die vom Bund empfohlenen Liquiditätsmassnahmen um, andererseits hat die KSV zusätzliche betriebswirtschaftliche Voraussetzungen eingeführt. Seit dem 1. April gelten die Liquiditätsmassnahmen: Die berechneten Investitionskredite werden um 10 Prozent gekürzt, die Laufzeiten werden fallweise nach Tragbarkeit verkürzt, und der Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen auf dem freien Markt wird nicht mehr unterstützt.
So sollen Gesuche weiterhin ohne Wartefristen behandelt werden können. Hintergrund ist die angespannte Situation im Fonds de Roulement. In den vergangenen Jahren wurden mehr Investitionskredite ausbezahlt, als durch Rückzahlungen wieder in den Fonds zurückflossen, erklärt Markus Richner.
Bauernverband will Umsetzung genau beobachten
Zusätzlich hat die KSV eine neue Richtlinie erlassen, die seit dem 1. Juli gilt. Sie stellt höhere Anforderungen an die betriebswirtschaftliche Erfahrung der Gesuchsteller sowie an die Wirtschaftlichkeit und Tragbarkeit der Projekte. Zwischen den Liquiditätsmassnahmen und der neuen Richtlinie bestehe lediglich eine zeitliche Koinzidenz, aber kein inhaltlicher Zusammenhang, so Markus Richner.
Für den Bauernverband muss eine Investition zwar finanziell verantwortbar sein. «Ein sinnvolles und zukunftsgerichtetes Projekt darf jedoch nicht allein deshalb scheitern, weil eine einzelne Kennzahl knapp nicht erreicht wird», sagt Sandra Hefti.
Entscheidend müsse die Gesamtsituation des Betriebs und des Projekts bleiben. Bislang liegen dem Verband noch keine konkreten Fälle vor, in denen Projekte wegen der neuen Voraussetzungen abgelehnt wurden. Der Verband will die praktische Umsetzung deshalb genau beobachten. «Sollten sich die Kriterien in der Praxis als zu starr erweisen, werden wir uns klar für eine Überprüfung und die notwendigen Anpassungen einsetzen», so Hefti. Wichtig sei zudem, dass Glarner Betriebe gegenüber vergleichbaren Betrieben in anderen Kantonen nicht schlechtergestellt würden.

