Für Tomaten, Gurken und Auberginen seien Gewächshäuser die beste Lösung, um dem sich wandelnden Konsum und den Anforderungen an die Produktion gerecht zu werden. Damit argumentierte der Berner SVP-Ständerat und Präsident des Verbands Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP), Werner Salzmann, für die Annahme einer Motion.
Der Vorstoss des damaligen Nationalrats Heinz Siegenthaler (Mitte, BE) wurde vor drei Jahren angenommen und jetzt umgesetzt: Gewächshäuser und ganzjährige Folientunnel können gemäss Raumplanungsgesetz neu errichtet werden, ohne dass die überbaute Fruchtfolgefläche (FFF) kompensiert werden muss.
Die Qualität des Bodens muss stimmen
Die Voraussetzung dafür ist, dass die FFF-Qualitätskriterien weiterhin erfüllt sind. Das trifft laut Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) auf Gewächshäuser mit regelmässiger bodengebundener Produktion zu. Ausgenommen sind Teilflächen wie Zufahrten, die keine FFF-Qualität aufweisen oder nicht bewirtschaftet werden. Es sei stets eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen.
Durch den Bau des Gewächshauses darf keine Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit, z. B. durch Fremd- oder Schadstoffe oder Verdichtung, entstehen. «Sollten die Kriterien nicht erfüllt sein, so kann der Betrieb Massnahmen ergreifen, um Defizite zu korrigieren, was zur Neubeurteilung führt», schreibt das ARE.
Boden unter Hors-Sol erholt sich nicht schnell genug
Für Hors-Sol-Gewächshäuser gilt weiterhin die FFF-Kompensationspflicht. Der Boden unter solchen Kulturen sei hinsichtlich seines Energie-, Wasser- und Lufthaushalts gestört, so die Begründung. Standorttypische Bodenorganismen würden dadurch absterben. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten überdies gezeigt, dass sich die physikalischen und biologischen Bodeneigenschaften nach dem Rückbau von Hors-Sol-Kulturen nicht innerhalb eines Jahres erholten.
«Bewilligung wird nicht unbedingt einfacher»
Auf Anfrage gibt sich der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) zurückhaltend, was die Bedeutung der raumplanerischen Neuregelung für Gewächshäuser mit bodengebundener Produktion und ganzjährige Folientunnel betrifft. «Die Fruchtfolgeflächen sind nur einer von vielen Aspekten, die beachtet werden müssen», gibt der stellvertretende Direktor Markus Waber zu bedenken.
Mit dem Wegfall der Kompensationspflicht könnten sich neue Möglichkeiten bieten, räumt er ein. «Die Bewilligung von Gewächshäusern wird dadurch aber nicht unbedingt einfacher.» Denkbar sei, dass es für Folientunnel mehr Möglichkeiten gäbe – aber auch hier würden weiterhin die Regeln der inneren Aufstockung gelten.
Wissenslücken hinsichtlich Hors-Sol-Anbau
Die Hors-Sol-Produktion ist von diesen raumplanerischen Erleichterungen explizit ausgeschlossen. Die wissenschaftliche Grundlage sei aktuell noch ungenügend, um eine pauschale Aussage zur FFF‑Tauglichkeit der Böden unter Hors-Sol-Bauten zu machen, sagt Markus Waber. Der VSGP unterstütze weitere Untersuchungen in diese Richtung, insbesondere Ertragsstudien. «Wenn im Hors-Sol-Gewächshaus die Bodenqualität und der nötige Ertrag möglich sind, sollen auch diese Böden zur FFF angerechnet werden können», findet Waber. Gerade diese Bodenfruchtbarkeit sei aber noch zu wenig untersucht. Die ZHAW habe die Bodenbiologie analysiert. Wissenslücken sieht der stellvertretende Direktor beim Zusammenhang zwischen Bodenfruchtbarkeit und der Funktion von Böden sowie jenem zwischen Bodenbiologie und Ertrag. «Der VSGP möchte deshalb weitere Untersuchungen in diese Richtung fördern.»
Zeitliche Flexibilität schont den Boden, ist aber teuer
Das ARE schreibt, vor allem beim Bau von Gewächshäusern sei bodenschonend vorzugehen. Es wird eine bodenkundliche Baubegleitung empfohlen. Ob eine solche nötig sei, entscheide die Bewilligungsbehörde, bemerkt Markus Waber. «Gemäss Rückmeldungen der Gemüseproduktion ist ein wichtiger Aspekt zum Schutz des Bodens beim Bau die zeitliche Flexibilität, damit bei ungünstigen Verhältnissen den Untergrund nicht zu belasten», fährt er fort. Das könne allerdings sehr teuer werden, da meist ausländische Firmen am Bau des Gewächshauses beteiligt seien. «Jeder zusätzliche Tag treibt die Kosten in die Höhe», erklärt Waber.
Keine eindeutige Tendenz für die Zukunft
In Gewächshäusern neuester Technologie könnten effizient und umweltschonend gesunde Nahrungsmittel produziert werden, schrieb Heinz Siegenthaler damals in der Begründung seiner Motion. So sei es möglich, auf derselben Fläche – im Vergleich zur Freilandproduktion – ein Vielfaches an Lebensmitteln zu produzieren. «In Gewächshäusern benötigt die Produktion durch das kontrollierte Klima fast keine Pflanzenschutzmittel, weniger Wasser und Dünger», ergänzt Markus Waber.
Der geschützte Anbau sei für bestimmte Kulturen bereits heute essenziell und die genannten Vorteile blieben auch in Zukunft wichtig. Ausserdem könne die Saison vieler Gemüsearten dank Gewächshäusern verlängert werden, was zu einem schönen Angebot von Schweizer Gemüse auch im Winter führe. Beispiele wären etwa Salate oder Radiesli. «Es ist denkbar, dass der Hors-Sol-Anbau bei bestimmten Kulturen im konventionellen Anbau an Wichtigkeit gewinnen wird», so Wabers Einschätzung.
Für ihn ist aber auch klar, dass die Produktion im gewachsenen Boden sowohl im Freiland als auch im geschützten Anbau wichtig bleiben wird.

