Seit 2019 ist das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin in Betrieb. Kürzlich erschien der erste – wenig aussagekräftige – Bericht zu den gesammelten Daten. Damals stellte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Aussicht, die Datenbank selbst und die Auswertungen zu verbessern, damit künftig der Antibiotikaverbrauch zwischen Praxen und Tierhaltungen verglichen werden kann. Mit einer Änderung der Tierarzneimittel-Verordnung legt der Bundesrat nun fest, was auf so identifizierte «Vielverbraucher» zukommt.
Die ersten Auswertungen der Antibiotika-Datenbank zeigen: Nicht viel
Seit 2019 wird die Verschreibung von Antibiotika für Nutztiere genau erfasst – notabene auf Kosten der Landwirte. Nun ist der erste Bericht zur neuen Datenbank erschienen und die Zahlen lassen wenig Rückschlüsse zu. Für den Anfang sei das normal, soll künftig aber bessern.Ausgegangen von schweizweiten Vergleichsdaten
Zunächst soll das BLV ab 2023 jedes Jahr über alle Nutztierhaltungen und Tierarztpraxen Vergleichsdaten berechnen, heisst es in der angepassten Verordnung. Daraus abgeleitet wird die Grenze zwischen normalem und erhöhtem Verbrauch (Signalwert) sowie jene zum übermässigen Verbrauch (Aktionswert). Anschliessend ist es an den Kantonen, die verbrauchten Mengen in ihren Zuständigkeitsgebieten zu vergleichen sowie jene Tierhaltenden oder -ärzt(innen) zu informieren, die über dem Signalwert liegen.
Massnahmenplan erstellen und umsetzen
Wer innert drei Jahren zweimal den Aktionswert überschreitet, also einen per Definition übermässigen Antibiotika-Verbrauch hat, wird ebenfalls benachrichtigt. Darüber hinaus muss der oder die Bertoffene auf eigene Kosten die Ursachen abklären sowie einen schriftlichen Massnahmenplan zur Reduktion des Verbrauchs erstellen und umsetzen. Ein Tierarzt oder ein Tiergesundheitsdienst sei hierbei beizuziehen, so die Verordnung. Die Behörden verfügen demnach keine Massnahmen, sondern informieren, was zu tun ist. Massnahmen würden erst angeordnet, wenn die Betroffenen ihren Pflichten nicht nachkommen.
Bei «besonderen betrieblichen Gegebenheiten» ist es möglich, die 3-Jahresfrist zu verlängern. Die Umstände werden nicht näher erläutert.
Keine Sanktionen, aber weitere Massnahmen
Wenn die Verbrauchszahlen in weiteren zwei Jahren nach der Überschreitung des Aktionswerts zu hoch liegen, verfügt der Kanton keine Strafen, heisst es weiter. Es handle sich vielmehr um Massnahmen. Im Falle von Nutztierhaltenden:
- Beiziehen tierärztlicher Fachleute für Beurteilung und Umsetzung des oben erwähnten Plans zur Reduktion des Antibiotika-Verbrauchs auf dem Betrieb.
- Auflagen zur Haltung, falls diese als Ursache ausgemacht werden kann.
- Verbot der selbständigen Anwendung von vorrätigen Antibiotika.
- Weiterbildungskurse zum Thema Antibiotika.
Bei der Wahl der richtigen Massnahme sei das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten. Zwar tritt die geänderte Verordnung am 1. Juli 2022 in Kraft, um sich auf gute Daten abstützen zu können, berechnet des BLV erste Signal- und Aktionswerte aber erstmalig 2023.
Versorgung mit Tierarzneimitteln sicherstellen
Ein Blick auf die Tierarzneimittel zeigt: Es wird eng und wohl auch düster
Die Versorgung mit Medikamenten ist auch bei Nutztieren von China und Indien abhängig. Können sie nicht mehr liefern, spürt das der ganze Weltmarkt. Gesellschaftliche und politische Entwicklungen setzen zudem immer wieder neue Massstäbe und eine Ende Monat bevorstehende Anpassungen in der EU hat massive Folgen für die Schweiz. Sie muss diese übernehmen. Unter anderem werden dadurch Antibiotika für Nutztiere gestrichen.Aktuell ist es schwierig, genügend Medikamente zu bekommen. Dies unter anderem wegen der grossen Abhängigkeit der Schweiz von Importen. Der Bundesrat hat daher die Tierarzneimittelverordnung auch in der Hinsicht angepasst, um die Versorgung zu verbessern: So werde der Bezug von Medikamenten aus dem Ausland für Tierärzt(innen) vereinfacht, da sie künftig keine Sonderbewilligung dafür mehr brauchen. Weiterhin müssten aber die Vorgaben zur Gewährleistung der Arzneimittel- und Lebensmittelsicherheit eingehalten werden.

