Gemeinsam hatten Mitte Juli 2022 die Fachstellen Rebbau der Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau zu einer Rebbegehung in Benken auf dem Weingut Strasser eingeladen. Themenschwerpunkte waren die neuen Vorgaben für Füll- und Waschplätze, die vielen anstehenden Änderungen im ÖLN und die massiv strengeren Auflagen bei Abtrift.
Nachfrage nach Beratungen ist gross
Ab dem kommenden Jahr treten für ÖLN-Betriebe markante Veränderungen und Verschärfungen rund um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Kraft. Sie betreffen auch Rebbaubetriebe, welche nach den Vorgaben des ÖLN produzieren. Viele dieser Neuerungen basieren auf dem Absenkpfad. Markante Verschärfungen gelten bereits ab diesem Jahr für die Füll- und Waschplätze sowie an Orten für das Tanken oder das Befüllen von Güllefässern. Insbesondere die drei ersten Bereiche betreffen auch die Rebbauern und Rebbäuerinnen.
«Wir stellen eine enorme Nachfrage nach praktischen Beratungen auf den einzelnen Betrieben fest», führte Edi Müller aus. Als Mitarbeiter vom Zürcher Bauernverband (ZBV) macht er solche Beratungen. Ursprünglich rechnete man mit einem Bedarf auf rund 100 Höfen, jetzt sind es aber gemäss Müller schon über 420, welche auf seiner Liste stehen. Diese grosse Zahl führt er auf eine gewisse Verunsicherung zurück, weil es kaum eine allgemein anzuwendende Standardlösung gibt.
Neue Anforderungen bei Kontrollen
Die Verordnung Koordination Kontrollen Landwirtschaftsbetriebe (VKKL) und der nationale Kontrollplan Lebensmittelkette und Gebrauchsgegenstände (NKPV) regeln und definieren das Kontrollwesen. Der bauliche Gewässerschutz und die Entwässerung des Hofes werden wie bisher kontrolliert. Neu werden der gesamte Umgang, die Lagerung und das Befüllen von Pflanzenschutzmitteln, Dünger oder Treibstoffen kontrolliert.
«Bevor Kontrollen durchgeführt werden, ist es zweckmässig, den Bewirtschaftern klare Vollzugsanforderungen aufzuzeigen», sagte Edi Müller, was auch eine Aufgabe in seiner Beratungstätigkeit ist. Grundsätzlich gilt auch in diesen Bereichen eine umfassende Aufzeichnungspflicht. Müller verwies darauf, dass «alles Relevante in die Bücher muss und auch Foto-Belege als Beweismittel sehr wichtig sind». Eine Zusammenarbeit mit anderen Betrieben bezüglich der Füll- und Waschplätze muss vertraglich festgehalten werden. IP-Kontrolleure wollen bei einer Kontrolle diesen Vertrag sehen, so Müller.
Hohe Erwartungen beim Pflanzenschutz
Mit Robotern und Drohnen für nachhaltigen Weinbau
Am Stokarberg mitten im Schaffhauser Wohnquartier realisiert die Weinkellerei GVS Schachenmann AG einen neuen Weinberg. Er wird als Pilotanlage mit Piwi-Reben bepflanzt und mit Drohnen und Robotern bewirtschaftet. Daraus soll ein ökologisches Vorzeigeprojekt entstehen.Auch im Rebberg werden die Anforderungen für den Einsatz von PSM ab 2023 für alle ÖLN-Betriebe, ungeachtet, ob konventionell oder biologisch, deutlich angehoben. Dies ist insbesondere bei befestigten Strassen mit Ablaufschächten oder öffentlichen Gewässern der Fall. «Die Erwartungen an die eingesetzte Technik und die Anforderungen an die Betriebsleiter sind hoch», führte Markus Hochstrasser vom Strickhof aus.
Beim Einsatz von PSM auf Feldern und in Dauerkulturen wie den Reben gelten diese Massnahmen ab einem Gefälle von zwei Prozent, was in den meisten Rebbergen in der Ostschweiz der Fall ist. «Es gilt, Drift und mögliche Abschwemmungen möglichst zu verhindern», sagte Hochstrasser. Dafür müssen Pufferzonen und Abstände zu Gewässern oder Schächten eingehalten werden. Hier nimmt die Wahl der eingesetzten Düsen eine zentrale Rolle ein, hielt Hochstrasser fest.
Dass es durchaus anspruchsvoll ist, zeigt sich auch in der von der Agridea verfassten zwölfseitigen Fachschrift, welche den Rebleuten als Hilfsmittel in diesen Fragen dienen soll. Die Diskussions- und Fragerunde im Rebberg zeigte, dass noch viele Fragen offen sind oder nur teilweise beantwortet werden können. Aber auch hier wird der Aufwand für Aufzeichnungen zunehmend grösser.
Frühe Lese erwartet
Michael Gölles, Leiter der Zürcher Fachstelle Rebbau, kam auf die aktuelle Lage in den Reben zu sprechen. Die Trauben weisen einen beachtlichen Reifestand aus. «Wir rechnen bis Ende Juli mit dem Farbumschlag bei den meisten roten Sorten und dem Weichwerden der Beeren bei den weissen Sorten», sagte Gölles.
Dies erfordert einen sehr frühen Abschluss der letzten Pflanzenschutzmassnahmen und deutet auf eine sehr frühe Lese hin, welche bei sehr frühreifen Sorten wie der Solaris bereits nach der zweiten Augusthälfte starten kann. Die Hauptlese wird ab Anfang September auch während warmen Tagen erfolgen.

Gölles kam zudem auf die sogenannten pilzwiderstandsfähigen Traubensorten (Piwi) zu sprechen. Diese werden als robuste Sorten bezeichnet, weil sie im Grundsatz eine breite und gute Resistenz gegen die beiden Rebkrankheiten Falschen und teilweise Echten Mehltau zeigen. Doch auch diese Sorten sind gegen andere Krankheiten nicht gefeit. Eine dieser Krankheiten ist die Pilzkrankheit «Black Red», zu Deutsch Schwarzfäule. Ebenso sind Piwi-Sorten bei tierischen Schädlingen wie Sauerwurm oder Kirschessigfliege den gleichen Risiken wie die alten Sorten ausgesetzt.

