Für viele Produzentinnen und Produzenten von Wiesenmilch ist es, je nach Region, weder jetzt noch im Hinblick auf die Winterfütterung möglich, das Produktionsreglement einzuhalten.
Wie IP-Suisse auf Anfrage mitteilt, wurden die Wiesenmilch-Produzentinnen und -Produzenten Ende August per Mail darüber informiert, welche Abweichungen des Wiesenmilch-Reglementes aufgrund der Trockenheit gelten. Die von den Kantonen erteilten Ausnahmebewilligungen werden auch von IP-Suisse übernommen. Es gelten also grundsätzlich die kantonalen Vorgaben, welche in Bezug auf die Trockenheit kommuniziert wurden.
Nicht alle Betriebe gleich betroffen
Wie Beat Hauser, Verantwortlicher Tierhaltung bei IP‑Suisse, ausführt, gibt es zum Teil grosse regionale Unterschiede. Es sind nicht alle Betriebe gleichermassen betroffen. Daher sei es nicht möglich, eine einheitliche Regelung, die für alle Betriebe gleichermassen gilt, herauszugeben.
Diejenigen Betriebe, die aufgrund der Trockenheit zu wenig Futter produzieren konnten und den Anteil Weidefutter nicht einhalten können, haben keine Sanktionen zu befürchten, wenn die vorgesehene Ration nicht umgesetzt werden kann.
Die Produzenten können – je nach Bedarf – das benötigte Futter zukaufen, hierzu gibt es keine weiteren Einschränkungen. Geeignetes Futter kann unabhängig von der Herkunftsregion verfüttert werden. Da die Qualität des zugekauften Futters teilweise nicht den Erwartungen entspricht, darf auch mit Kraftfutter, wo nötig, ergänzt werden. Das Sojafütterungsverbot bleibt aber in jedem Fall bestehen.
Anforderungen, wenn möglich, einhalten
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Wiesenmilch-Richtlinien jedoch weiterhin einzuhalten, sofern dies von der betrieblichen Futtersituation her möglich ist. Die Versorgung und das Wohlergehen der Tiere haben für IP‑Suisse oberste Priorität.
Beat Hauser verweist auf den gesunden Menschenverstand und das Augenmerk. Wenn beispielsweise mehr Mais- statt Grassilage in der Ration des Winterfutters ist, werde das nicht sanktioniert. «Jeder Betrieb hat seine individuellen Herausforderungen», erklärt Hauser.
Dies betrifft ebenfalls den Anteil von Kraftfutter in der Ration. Hier komme es sehr darauf an, welche Qualität das zugekaufte Futter habe. Hauser sagt, dass IP‑Suisse in dieser aussergewöhnlichen Situation tolerant ist und auch von den Produzenten erwartet, dass die Situation nicht ausgenutzt wird. «Dort wo es möglich ist, erwarten wir, dass das Reglement eingehalten wird.»

Absprache mit Kontrollorganisationen
Wie aufgrund dieser Situation die Kontrollen ablaufen werden, wird von IP‑Suisse noch kommuniziert. Klar sei, dass diejenigen Produzentinnen und Produzenten, die sich an die kantonalen Ausnahmebewilligungen halten, auf der sicheren Seite sind.
«Höhere Gewalt» und den Futterzukauf in der Nährstoffbilanz eintragen sind die Stichworte, nach denen die Produzenten sich für die Kontrolle wappnen können. Hauser erklärt, dass es noch etwas Zeit brauche; man müsse noch mit den Kontrollorganisationen schauen, was Sinn mache in der Praxis und wie genau kontrolliert werden soll.
Keine Ausnahmeregelungen bei den Sortenorganisationen
Die Schweizerische Vereinigung der AOP-IPG hat bis anhin keine Ausnahmeregelungen wegen der Futterknappheit durch die Trockenheit kommuniziert. Auf Anfrage erklärt Alain Farine, Geschäftsführer Schweizerische Vereinigung der AOP-IPG, dass bisher von den Sortenorganisationen kein Antrag bei der zuständigen Behörde BLW (Bundesamt für Landwirtschaft) auf eine Lockerung oder Ausnahme eingegangen sei.
Derzeit mangele es zwar an Futter, doch sei die Lage je nach Region unterschiedlich akut. Auch gäbe es einen Spielraum von 30 % Anteil Futter, das nicht aus dem Betrieb oder aus dem AOP-Gebiet stammen müsse. Die schweizerische Vereinigung AOP-IPG werde sich demnächst vertiefter mit dem Thema Dürre auseinandersetzen.
Ausnahmeregelungen bei AOP-IPG in Frankreich
Die Dürre hat der landwirtschaftlichen Produktion in Frankreich enorm zugesetzt. Die Bauern beklagen nicht nur vertrocknete Weiden, sondern auch Ernteausfälle von bis zu vierzig Prozent.
Das französische Landwirtschaftsministerium und die zuständige Behörde INAO (Nationales Institut für Herkunft und Qualität) haben Notausnahmen für die Pflichtenhefte AOP/IPG geprüft und bewilligt. Am 26. August 2026 wurden erste Dekrete erlassen. Die strengen AOP‑/IPG‑Richtlinien bestimmen neben der Regionalität beispielsweise beim Gemüse auch Reifegrad und Erntemengen.
Im Weinbau setzten die Winzer auf Sondergenehmigungen für die künstliche Bewässerung, die unter den strengen AOP‑Richtlinien normalerweise stark reglementiert ist.
Die französische Behörde hat Anfang September die Ausnahmeregelungen auf alle geschützten Labels ausgeweitet: Dies betrifft die Labels AOP/ IPG sowie Label Rouge in den gesamten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion, Wurst- und Fleischwaren, Gemüse, Obst und Getreide ebenso wie die Oliven und den Weinbau.
Die Produzenten der Käsesorten Comté, Abondance und Beaufort dürfen nun den Mindestanteil an frischem Weidefutter senken. Beispielsweise wurde für den Comté erlaubt, grünen Mais, der geografisch ausserhalb der Richtlinien liegt, zuzufüttern.

