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Keine trächtigen Schafe am Schlachthof

Im Herbst, nach der Sömmerung, werden an Schweizer Schlachthöfen vermehrt trächtige Schafe geschlachtet. Der BGK hat dazu ein Merkblatt herausgegeben. Denn um das Image des Schaffleischs nicht zu gefährden, sollten trächtige Schafe nicht im Schlachthof landen.

Die Schlachtung trächtiger Tiere ist nicht nachhaltig und ein ethisches sowie ein tierschutzrelevantes Problem. Bei der Schlachtung von trächtigen Rindern hat die Branche bereits reagiert: Sie auferlegt Tierhaltenden, die trächtige Rinder ohne zwingenden, tiermedizinisch relevanten Grund schlachten lassen, eine Gebühr von 200 Franken.

Untersuchungen an drei grossen Schaf-Schlachthöfen in der Schweiz haben gezeigt, dass im Herbst nach der Sömmerung, verglichen mit dem Frühling oder Sommer, vermehrt trächtige Schafe geschlachtet werden. Zum grossen Teil betrifft dies adulte Auen, welche zum Beispiel zum Erreichen des gewünschten Ausmastgrades noch einmal gesömmert werden und dann von einem mitlaufenden Bock fehlgedeckt werden.

Image nicht gefährden

Die Schlachtung von trächtigen Schafen wird noch nicht sanktioniert. Um das Image des Schweizer Schaffleischs als nachhaltig produziertes Lebensmittel nicht zu gefährden, müssen die Produzenten und Vermarkter alles daransetzen, keine trächtigen Schafe schlachten zu lassen.

Der Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer BGK hat in Zusammenarbeit mit Proviande und anderen Branchenvertretern (SSZV, Schafe Schweiz, Verband Schweizerischer Berufsschäfer) ein Merkblatt zur Vermeidung der Schlachtung von trächtigen Schafen erstellt. Es ist auf der Webseite des BGK aufgeschaltet und steht dort zum Download zur Verfügung.

Link zum Merkblatt des BGK: Trächte Schafe am Schlachthof - wie verhindern?

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