Wenn ein Rind an Pink Eye erkrankt, greifen manche Landwirtinnen und Landwirte zur nächstbesten Tube im Stallschrank – meist eine, die eigentlich fürs Euter gedacht ist. Der Grund ist so simpel wie problematisch: Für das Auge selbst gibt es in der Schweiz kein einziges zugelassenes Präparat. Wir haben bei Meike Mevissen nachgefragt, Professorin und Leiterin der Abteilung für Veterinärpharmakologie und -toxikologie an der Vetsuisse-Fakultät Bern. Weiter haben wir Swissmedic kontaktiert, das Schweizerische Heilmittelinstitut, das über die Zulassung von Arzneimitteln wacht.
Eine Lücke im Zulassungssystem
Pink Eye, in der Fachsprache infektiöse bovine Keratokonjunktivitis genannt, ist eine ansteckende Augenentzündung bei Rindern, die unbehandelt zu bleibenden Schäden am Auge führen kann. Auf dem Schweizer Markt gibt es kein einziges Augenpräparat, das für die Behandlung bei Nutztieren zugelassen ist. Wer sein Tier behandeln will, kommt deshalb nicht um eine Umwidmung herum – die tierärztlich verantwortete Anwendung eines Medikaments ausserhalb seines eigentlichen Zulassungsbereichs.
Gängige Praxis ist laut Meike Mevissen der Einsatz von intramammären Injektoren, also den Tuben, die normalerweise zum Trockenstellen von Kühen ins Euter verabreicht werden. Diese sind grundsätzlich steril hergestellt, was die nötige Voraussetzung für eine Anwendung am Auge erfüllt. «Die Konsistenz passt nicht ganz optimal, weil die Präparate eher dickflüssig sind, doch reizend dürften sie kaum wirken, da die Injektoren ohnehin direkt mit Schleimhaut in Kontakt kommen», erklärt die Pharmakologin. Häufig eingesetzt werden dabei Präparate mit dem Wirkstoff Cloxacillin, einem Antibiotikum aus der Gruppe der Penicilline.
Eigenmächtig anwenden dürfen Landwirtinnen und Landwirte solche Präparate aber nicht. Es braucht immer eine Tierärztin oder einen Tierarzt, die oder der das Präparat entsprechend umwidmet – greift jemand ohne tierärztliche Verordnung selbst zur Tube, ist das unzulässiger Eigengebrauch.
Swissmedic sieht es anders als die Praxis
Wie Swissmedic auf Anfrage bestätigt, ist eine Anwendung ausserhalb der von Swissmedic genehmigten Arzneimittelinformation grundsätzlich als «Off-Label Use» zu werten – also eine Anwendung ausserhalb der eigentlichen Zulassung. Die Verantwortung dafür liegt bei der behandelnden Tierärztin oder dem behandelnden Tierarzt, während die Vollzugsbehörden, nämlich das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und die kantonalen Veterinärämter die Einhaltung der Vorgaben überwachen.
Zur Praxis mit den Trockenstellern hält das Institut fest: Zwar würden die Injektoren steril hergestellt und seien für die Anwendung auf einer Schleimhaut bestimmt, doch lägen keine Daten zur lokalen Verträglichkeit und Wirksamkeit einer Anwendung am Rinderauge vor. Von der Verabreichung von Euterpräparaten ins Auge wird deshalb abgeraten.
Das steht im Kontrast zur Einschätzung von Meike Mevissen, die reizende Wirkungen der Trockensteller am Auge für unwahrscheinlich hält, weil die Injektoren ohnehin auf Schleimhautkontakt ausgelegt seien. Der Unterschied: Mevissen urteilt aus pharmakologischer Erfahrung heraus, Swissmedic aus dem Fehlen belastbarer Daten. Eine fehlende Datenlage ist für die Zulassungsbehörde Grund genug für eine Absage, auch wenn nichts konkret gegen die Anwendung spricht.
Swissmedic verweist stattdessen auf den aktualisierten Therapieleitfaden, der auf der Website des BLV unter «Sachgemässer Antibiotikaeinsatz» sowie im Antibiotic Scout aufgeschaltet wird: Mittel der Wahl ist demnach eine lokale Behandlung mit einer antibiotischen Augensalbe mit dem Wirkstoff Cloxacillin-Benzathin. Solche Präparate müssen derzeit importiert werden. Ist eine systemische Behandlung nötig, empfehlen sich als First-Line-Wirkstoffe Tetracycline oder Florfenicol.
Von subkonjunktivalen Injektionen – also Spritzen direkt unter die Augenbindehaut – rät Swissmedic ebenfalls ab: Diese seien in der Praxis schwierig durchzuführen und brächten keine besseren Resultate als eine systemische Behandlung.
Warum eine einfache Rezeptur keine Lösung ist
Naheliegend wäre es, dass eine Apotheke eine passende Augensalbe eigens herstellt – eine sogenannte Magistralrezeptur. Bei Nutztieren ist das jedoch ausgeschlossen: Die Tierarzneimittelverordnung erlaubt für solche Formulierungen nur Wirkstoffe, die in einer bestimmten Liste zugelassener Substanzen aufgeführt sind. Kein einziges Antibiotikum steht auf dieser Liste, damit fällt die Option von vornherein weg.
Als Alternative kommt der Import von Augensalben mit dem Wirkstoff Oxytetracyclin aus dem Ausland infrage, etwa aus Deutschland. Auf dem Schweizer Markt existiert kein Humanarzneimittel, das für diesen Zweck passen würde – insbesondere fehlt ein Produkt mit Tetracyclin, einem für die Augenbehandlung bei Rindern besonders geeigneten Antibiotikum.
Was die Tierärztin von der Praxis abrät
Von einer systemischen Antibiotikatherapie – also einer Behandlung, die über den ganzen Körper wirkt, etwa per Injektion oder als Tablette – rät die Pharmakologin ab, solange sich das betroffene Tier ansonsten in gutem Allgemeinzustand befindet. Ebenso deutlich lehnt sie Injektionen direkt ins Auge ab.
Stattdessen empfiehlt sie zwei einfache Massnahmen: Erkrankte Tiere sollten von der Herde separiert und ihr Auge vor Licht geschützt werden, da Pink Eye mit einer erhöhten Lichtempfindlichkeit einhergeht.
Impfung als Vorbeugung – nicht als Therapie
Wer Pink-Eye-Ausbrüchen im Bestand vorbeugen will, findet in «Piliguard Pinkeye-1» einen in der Schweiz zugelassenen Impfstoff für Rinder. Bei bereits erkrankten Tieren nützt die Impfung allerdings nichts mehr – sie wirkt ausschliesslich vorbeugend und muss entsprechend rechtzeitig, vor dem Auftreten von Symptomen im Bestand, eingesetzt werden. Wer sich dafür interessiert, kann sich beim Bestandestierarzt melden. Gerade die Bergrinder werden gerne geimpft. Der Tierarzt kann das Impfinteresse notieren und im kommenden frühen Frühling die Tierhalter für eine Impfung zeitig kontaktieren. Und so geht es auch nicht vergessen.

