Im September 2018 griff das Veterinäramt doch noch durch: Es verhängte gegen den Bauern ein lebenslanges Tierhalteverbot für sämtliche Nutztierarten. Seine Schafe und Rinder müsse er verkaufen. Dieser wollte das Tierhalteverbot jedoch nicht akzeptieren und legte Rekurs ein. Gebracht hat es ihm nichts, wie aus dem Urteil hervorgeht. Im Gegenteil: Mit ungewöhnlich undiplomatischen Worten bezeichnete das Verwaltungsgericht den Landwirten als nicht Willens oder unfähig, für Tiere zu sorgen.

Ein Halteverbot sei notwendig und angemessen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Mann wird also keine Tiere mehr halten. Seine Schafe und Rinder übertrug er bereits seinem Sohn, der auf dem gleichen Hof wohnt und nun die Verantwortung übernimmt.

Erste Meldungen vor über 25 Jahren

Die ersten Meldungen über mangelhafte Tierhaltung sind bereits über 25 Jahre alt. Bereits im Jahr 1996 wurde er aktenkundig. Sieben Mal wurde der Mann seither wegen mangelhafter Tierhaltung rechtsgültig verurteilt, weitere Anzeigen sind noch hängig. Acht Mal wurden ihm wegen schlechter Tierhaltung die Direktzahlungen gekürzt.

Dies alles half jedoch nichts. Die Überforderung sei immer grösser geworden, schreibt das Verwaltungsgericht im Urteil. Er erkannte nicht, ob Tiere krank oder verletzt waren, behandelte sie gar nicht oder zu spät und vernachlässigte die Klauenpflege.

Dem Hund ging es besser als dem Vieh

Die Tiere waren verschmutzt und wurden auf zu wenig Platz gehalten. Anordnungen, den Stall umzubauen, ignorierte er mehrmals. Bei der Weidehaltung hätten die Tiere kein Wasser und keinen Witterungsschutz gehabt. 13 Mal meldeten sich Gemeinde und besorgte Privatpersonen beim Veterinäramt und meldeten ihre Beobachtungen. Immerhin: Seinen Hund hielt er offenbar tierschutzkonform.

Finanziell wird das Tierhalteverbot für den Landwirt nur teilweise zum Problem: Er betrieb die Nutztierhaltung als Nebenerwerb. Haupteinnahmequellen sind ein Forst- und Transportbetrieb. In welcher Gemeinde der Hof steht, geht aus dem Urteil nicht hervor.