Der Veterinärdienst des Kantons Aargau hat im vergangenen Jahr vermehrt Tierschutzkontrollen durchgeführt und auch mehr Verstösse aufgedeckt. Der Heimtierbereich ist zwar massiv stärker betroffen als die Nutztierhaltung – doch bei den Nutztieren ging die Entwicklung steil nach oben: Mit den vermehrt unangemeldeten Grundkontrollen in der Primärproduktion sei der Anteil an Betrieben mit Tierschutzmängeln von 9 Prozent auf 32 Prozent gestiegen, meldet Anne-Kathrin Witschi vom Veterinärdienst auf Anfrage der BauernZeitung.
«Eine Meldung ist meistens Anlass für eine unangemeldete Kontrolle.»
Gemäss Anne-Kathrin Witschi nimmt der Veterinärdienst Hinweise aus der Bevölkerung sehr ernst.
Kranke Tiere nicht behandelt
«Wir treffen vermehrt auf verletzte Tiere, die nicht oder nicht angemessen behandelt wurden.» Dies gilt als schwerwiegender Mangel und führt meistens zu einer Strafanzeige gegen den Tierhalter. Bei vier Nutztierhaltern wurde die strengste Sanktion in Form eines Tierhalteverbots ausgesprochen. In sämtlichen Fällen war die Fürsorgepflicht gegenüber kranken und verletzten Tieren nicht wahrgenommen worden, teilweise sogar wiederholt (Kasten rechts). Zudem wurden weitere Aspekte des baulichen und qualitativen Tierschutzes wiederholt nicht erfüllt.
«Überforderung ist sicher ein Thema», kommentiert Anne-Kathrin Witschi die Ursachen dieser Fälle. Viele Betriebsleiter würden zunehmend auswärts arbeiten, was zu einer hohen Arbeitsbelastung führe.
Oft treten Probleme wiederholt auf
Bei Betrieben ohne Direktzahlungen entfällt oft die vom Bund angeordnete Grundkontrolle der Primärproduktion alle vier Jahre. Auf diesen weniger häufig kontrollierten Betrieben besteht die Gefahr, dass sich nicht konforme Zustände einschleichen. Aber als häufigste Gründe für Tierhalteverbote nennt Witschi wiederholt mangelnde Fähigkeit oder Wille, die Anweisungen und Massnahmen des Veterinärdienstes umzusetzen.
Was heisst «die nötige Fürsorge»?
Wann wird die Fürsorgepflicht gegenüber kranken und verletzten Tieren nicht erfüllt? Die Kantonstierärztin Barbara Thür gibt dazu folgende Auskunft: «Wenn ein Tier fachgerecht und sinnvoll (bei gewissen Leiden macht eine Behandlung schlichtweg keinen Sinn mehr) behandelt und korrekt untergebracht wurde oder auch die Tierärztin oder der Tierarzt involviert ist, ist das in Ordnung und unter Kontrolle. Ist ein Tier jedoch nicht behandelt, benötigt aber offensichtlich eine Behandlung oder müsste gar erlöst werden, wird das als schwerwiegender Verstoss beurteilt.»
Kranke Tiere müssen abgesondert werden
Insbesondere bei Schweinen wirkt sich gemäss Barbara Thür erschwerend aus, wenn ein verletztes, ruhebedürftiges Tier – wenn es beispielsweise gehunfähig ist oder einen Mastdarmvorfall hat – nicht abgesondert wird, sondern in einer gemeinsamen Bucht den Attacken der anderen Schweine ausgesetzt ist.
Schwere Verstösse aus der Praxis
Als Beispiele von weiteren schweren Verstössen aus der Praxis nennt die Kantonstierärztin eine eingewachsene Halskette, Applikation einer aggressiven Salbe auf eine offene Wunde oder Transport eines Munis, der nur am Nasenring angebunden wurde.
Tiere im Freien sind im Fokus
Im Nutztierbereich führen 17 Prozent der Tierschutzmeldungen zu einer Strafanzeige. Am meisten Aufmerksamkeit erregen Tiere im Freien, vor allem Weideschafe während der Wintermonate, aber auch an heissen Sommertagen: Kein Wasser, kein Witterungsschutz, einzeln gehaltene Tiere oder offensichtlich lahme und magere Tiere werden von besorgten Personen gemeldet.
Es geht nicht immer um das Tier
Nicht immer stehe die Sache beziehungsweise das Tier im Zentrum, lässt der Veterinärdienst verlauten: «Kommen Meldungen aus der Nachbarschaft oder von einer persönlich in den Betrieb involvierten Person, ist eine nicht-tierschutzbedingte Motivation oft nicht ausgeschlossen. Aber auch diese Fälle werden jeweils sorgfältig abgeklärt.» Meldungen gingen oft auf Unwissen der Meldeperson über die gesetzlichen Vorgaben zurück und seien grundsätzlich gut gemeint.
Oft wird Bildmaterial eingereicht
Meldungen aus der Öffentlichkeit würden sehr ernst genommen, betont Anne-Kathrin Witschi weiter. Oft wird gleich Bild- oder Filmmaterial mitgeliefert, was die erste Beurteilung vom Schreibtisch aus erleichtert. «Lässt sich von vornherein feststellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind, wird zum Teil auf eine Abklärung vor Ort verzichtet. In den meisten Fällen wird die Meldung aber als Anlass für eine unangemeldete Kontrolle vor Ort genommen.»
20 Nutztierhalter und 113 Heimtierhalter angezeigt
Im vergangenen Jahr gingen beim Veterinärdienst des Kantons Aargau 118 Meldungen zu Nutztierhaltungen und 450 Meldungen zu Heimtierhaltungen ein. Bei rund einem Viertel der Heimtierhaltungen und einem Sechstel der Nutztierhaltungen wurden tatsächlich Verstösse festgestellt und Strafanzeige eingereicht.
18 Tierhalteverbote ausgesprochen
Tierhalteverbote wurden für 14 Heimtierhalter und vier Nutztierhalter ausgesprochen; im Nutztiersektor handelt es sich um zwei Hobbybetriebe, um eine nicht gewerbliche Tierhaltung mit vier Mastschweinen und um einen Landwirtschaftsbetrieb mit Rinder- und kleiner Schweinehaltung. Über diesen Betrieb wurde ein Teiltierhalteverbot für Schweine ausgesprochen.
Fall Oftringen führte zu strengerem Kontrollregime
Im Jahr 2020 hatten stark vernachlässigte Tiere in einer Hobbytierhaltung in Oftringen für grosses Aufsehen gesorgt. Dieser Fall war es, der zu einem strengeren Kontrollregime im Aargau führte. Die sensibilisierte Bevölkerung machte in der folgenden Zeit vermehrt Tierschutzmeldungen; diese haben sich gemäss Veterinärdienst inzwischen wieder auf dem üblichen Niveau eingependelt.

