Die Bilanz gleich vorneweg: Die Sachlage ist klar, die Beurteilung herausfordernd und die Umsetzung schier unmöglich. Tiere mit schwersten Erkrankungen und Verletzungen, wie beispielsweise einem Beinbruch, sind nicht transportfähig und müssen deshalb an Ort und Stelle fachgerecht getötet werden. So steht es im Leitfaden zur Beurteilung der Transportfähigkeit. Dieser wurde vergangenen Sommer vom Bundesamt für…
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