Die Abschussverfügung ist bis zum 31. März 2023 zu befristen, wie das Bafu am 25. November 2022 weiter mitteilte. Abschüsse müssten im Bereich der Nutztierherden und im Beisein von mehreren Wölfen erfolgen, damit eine Verhaltensänderung des Rudels bewirkt werden könne. Der Kanton Tessin hatte am 3. November beim Bafu ein Gesuch für eine Regulierung des Wolfsrudels im Valle di Blenio eingereicht, nachdem die Wölfe zwei Rinder getötet hatten.

Der Wolfsbestand in der Schweiz nimmt zu. Aktuell leben in der Schweiz rund 200 Wölfe und 23 Rudel. Angesichts der Herausforderungen für die Alpwirtschaft will der Bundesrat Wolfsabschüsse zusätzlich zu den 2021 angepassten Bestimmungen weiter erleichtern.

Der Bundesrat hat am 9. November 2022 die Vernehmlassung über die entsprechende Revision der Jagdverordnung eröffnet. Sie dauert bis am 23. Februar 2023. Vorgesehen ist, dass die Änderungen auf den Alpsommer 2023 in Kraft treten. Zurzeit berät das Parlament zudem eine neue Vorlage zur Änderung des eidgenössischen Jagdgesetzes. Diese soll eine proaktive Regulierung der Wolfsbestände ermöglichen.