Die Schutzzölle für Brotgetreide werden ab dem 1. Oktober 2021 um 4,40 Franken gesenkt und fallen damit von 23 auf 18,60 Franken pro Dezitonne, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilte. Dies aus zwei Gründen: Einerseits wegen der hohen Preise auf den internationalen Märkten und andererseits wegen der tiefen Qualität der diesjährigen Ernte in Europa und weltweit. Der Importpreis für Top-Qualität-Weizen soll aber trotzdem bei rund 53 Franken pro Dezitonne liegen.

Notwendigkeit in Frage gestellt

Für den Schweizerischen Getreideproduzentenverband (SGPV) ist nicht sicher, ob diese Zollanpassungen nötig gewesen wären. Schliesslich seien die Preisschwankungen auf den internationalen Märkten gross und die seit 2013 auf einem Höchstwert von 23 Franken je Dezitonne festgelegten Abgaben hätten der Branche Stabilität und Sicherheit gegeben, heisst es in einer Mitteilung.

Unmittelbare Korrektur durch das BLW

Im Prinzip könne eine nächste Anpassung der Zölle erst im Januar 2022 erfolgen, schreibt der SGPV weiter. Sollten die internationalen Preise wieder sinken, erwarte man daher vom BLW eine unmittelbare Korrektur. Dies, um Billigimporte zu verhindern, die zur Konkurrenz für Schweizer Getreide werden könnten.

Keine Rekorde, aber befriedigende Qualität

Trotz der schwierigen Ernte in diesem Jahr, die teilweise katastrophale Fallzahlen und tiefe Erträge beschert hat, malt der SGPV kein allzu düsteres Bild von der aktuellen Lage. Die 2021 produzierte Menge sei zwar gering, der Bedarf der Verarbeiter könne aber dank der grösstenteils von Seiten der Produzenten finanzierten Lagerbestände gedeckt werden. Dank der ausgezeichneten Arbeit der Sammelstellen erreiche die Qualität zudem zwar keine Rekorde, sei aber ganz befriedigend.

Nun erwarte man von Branchenpartnern wie Händlern und Müllern eine gelebte Partnerschaft und korrekte Preise.

Vorteile für die Vermarktung

Tatsächlich sieht der Verband auch Vorteile in der kleinen Ernte. Nach vier Jahren mit Überschüssen können nun die Vermarktung unter besseren Bedingungen stattfinden, ohne Belastung durch hohe Lagerbestände. Daher müssten die Produzenten mindestens die von Swiss Granum ausgehandelten Richtpreise erhalten und die Anpassung der Zölle dürfe sich nicht auf die Vermarktung der einheimischen Ware auswirken.