Landwirtschaftsbetriebe dürfen ab nächstem Jahr nur noch mit einer entsprechenden Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel (PSM) kaufen und einsetzen, teilt der Schweizer Bauernverband (SBV) mit. Diese wird digital ausgestellt, ist fünf Jahre lang gültig und Teil des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von PSM.

Registrieren lassen

Wer bereits eine Fachbewilligung besitzt oder einen anerkannten Ausbildungsabschluss (Landwirt/in EFZ, gleichwertige oder höhere landwirtschaftliche Ausbildung), muss keine erneute Prüfung ablegen. Obligatorisch ist aber ein Eintrag im neuen zentralen Register, der 50 Franken koste (online ab dem 3. Januar und spätestens bis 30. Juni 2026, siehe Link unten). Nach fünf Jahren muss die Fachbewilligung mit einer achtstündigen Weiterbildung erneuert werden.

«Ab dem 1. Januar 2027 darf der Handel PSM nur noch gegen Vorlage einer gültigen Fachbewilligung verkaufen», hält der SBV fest. Ab diesem Zeitpunkt müsse daher auf jedem Betrieb mindestens eine Person eine gültige Fachbewilligung haben, um PSM einsetzen zu dürfen. «Betriebsleiter(innen) sollten rechtzeitig prüfen, ob bestehende Abschlüsse anerkannt sind, und gegebenenfalls sich oder Mitarbeitende zur Prüfung anmelden», so der Appell des SBV.

Per App

Ab Anfang 2026 ist laut dem Bundesamt für Umwelt eine App verfügbar, in der sich die digitale Fachbewilligung «jederzeit bequem» verwalten lässt.

Die Fachbewilligung wird ab nächstem Jahr in die neue Grundbildung EFZ integriert, fährt der SBV fort. Die entsprechende Prüfung sei dann Teil des Lehrabschlusses.

Offizielles Portal zur FaBe PSM