Man sagt, das Alprecht sei das stärkste Recht überhaupt. Es regelt nicht nur das Anrecht auf Nutzung, sondern auch das Anrecht auf Eigentum. Im Kanton St. Gallen gibt es seit drei Jahren eine neue Alpbuchverordnung. Sie löste die Verordnung über das Alpbuch vom 22. März 1951 ab. Doch auf der Internetseite des Kantons ist bereits wieder eine neue Fassung zu finden, die auf den 1. Januar 2023 in Kraft trat. Die…

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