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Ackerbau: Problempflanzen blühen jetzt

Das Einjährige Berufkraut und Co. müssen ausgerissen werden. Die aktuell feuchten Bedingungen erleichtern die Arbeit. Weitere aktuelle Themen zum Ackerbau erfahren Sie hier.

Das wechselhafte Wetter der letzten Wochen führt zu guten Wachstumsbedingungen, was den Sommerkulturen sehr entgegenkommt. Allerdings steigt der Krankheitsdruck deutlich an, für Krautfäule in den Kartoffeln herrschen optimale Voraussetzungen. Problempflanzen wie das Einjährige Berufskraut, Ackerkratzdisteln und das Jakobskreuzkraut dürfen nicht versamen.

Kartoffeln auf Cercospora-Blattflecken kontrollieren

Die Rüben haben grossteils die Reihen geschlossen und sind aufgrund des wechselfeuchten Wetters mittlerweile gut im Wuchs. Bislang wurden keine Cercospora-Blattflecken entdeckt. Aktuelle Blattflecken auf Zuckerrüben, welche im Moment gefunden werden, sind allesamt bakterieller Herkunft, hervorgerufen durch Pseudomonasbakterien. Solche Flecken können nicht behandelt werden, sind überdies harmlos und nicht ertragsmindernd. Trotzdem gilt in Bezug auf Cercospora die Augen offen zu halten, erste Flecken und Befall werden mit Sicherheit bald auftreten.

Ein Befall tritt immer zuerst dort auf, wo im Vorjahr bereits Rüben standen oder Mieten gelagert wurde, ausserdem entlang von Waldrändern und Hecken. Dort sind Kontrollen jetzt wichtig. Die Bekämpfungsschwelle liegt bei ein bis zwei Flecken je Are. Fungizide sollten auf leicht taufeuchtem Blatt eingesetzt werden – am Abend oder am frühen Morgen. Kupfer als wichtiger Mischpartner hat sich sehr bewährt. Zu beachten ist, dass höchstens 4 kg Reinkupfer pro Hektar und Jahr eingesetzt werden dürfen. Die schwarze Rübenblattlaus ist auf späten Rüben noch aktiv, aber aufgrund des guten Wuchses und der aufgebauten Nützlingspopulation im Normalfall nicht mehr bekämpfungswürdig. Schosserrüben nicht vergessen auszureissen, solange keine keimfähigen Samen vorhanden sind, können diese im Bestand belassen werden.

Wöchentliche Behandlung des Krautfäule-Befalls notwendig

Es wurden bereits mehrere Krautfäule-Befälle über die ganze Schweiz gemeldet. Das wechselhafte Wetter fördert die weitere Ausbreitung. Die Behandlungsintervalle müssen jetzt kurz sein und wöchentlich erneuert werden.

Kartoffelkäfer oder Blattläuse können nach überschrittener Schadschwelle mit der Fungizid-Behandlung kombiniert bekämpft werden. Audienz gegen Käfer oder ein Blattlausmittel (Teppeki, Plenum WG, Movento SC) können also einfach zugemischt werden. Diese Mittel sind nützlingsschonend und können daher ohne Sonderbewilligung eingesetzt werden (bei Audienz und Teppeki Bienen- und Hummelschutz in blühenden Beständen beachten). Blattläuse werden in Kartoffeln durch die vorhandenen Nützlinge relativ gut in Schach gehalten, eine Bekämpfung ist also nicht sofort bei Erreichen der Schadschwelle nötig, zumal diese sehr tief angesetzt ist.

Problempflanzen vor dem Versamen bekämpfen

Das Einjährige Berufskraut ist nun am Blühen. Den invasiven Neophyten erkennt man leicht an seinen kleinen, weissen Blüten mit gelbem Körbchen. Die Blüten sehen aus wie bei der Kamille, sind aber deutlich kleiner. Eine Etablierung der Bestände muss dringend vermieden werden, deshalb ist ein frühzeitiges Erkennen wichtig. Vor allem in Buntbrachen muss die Pflanze ausgerissen werden, bevor es zur Samenbildung kommt. Wichtig: Der Vegetationskegel muss mit entfernt werden, am besten geht das mit einem kleinen Pickel. Die aktuell feuchten Bedingungen vereinfachen diese Arbeit sehr und sollte entsprechend genutzt werden.

Auch die Ackerkratzdisteln sind grossteils am Blühen. Auch hier muss eine Versamung dringend vermieden werden. Das Mindeste ist, dass die Blütenköpfe abgeschnitten werden. Somit wird wenigstens eine Verbreitung über den Samenflug verhindert. Wo es erlaubt ist, können vor der Blütenbildung Distelnester auch chemisch bekämpft werden. Diverse Mittel sind bewilligt (Simplex, Picobello, Lontrel, Alopex, Garlon 2000).

Das Jakobskreuzkraut ist fleissig am Blühen. Aufgrund der Giftigkeit für Tiere muss es am Versamen gehindert und ausgerissen oder gemäht werden. Nehmen Sie mit dem zuständigen Unterhaltsdienst der Gemeinde Kontakt auf, wenn gegen grosse Bestände nichts unternommen wird.

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