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Neue Wegleitung: «Abkalbungen auf Sömmerungsbetrieben»

In Graubünden und Glarus gelten ab kommender Alpsaison neue Vorschriften zu Kälbergeburten.

Nach der Wegleitung «Abkalbungen auf Sömmerungsbetrieben» müssen künftig bestimmte Voraus-setzungen erfüllt werden. Die wichtigsten:

  • Abkalbeweide: einsehbar, zwei Strom-Litzen, Grösse max. 5 ha, gut erreichbar, keine Absturzgefahr
  • In der Nähe der Abkalbe-weide: Einfang (z.B. Panels), Pferch oder Stall für den Fall von Komplikationen
  • Alppersonal mit Eignung und Erfahrung betreffend Kälbergeburten
  • Zweimal tägliche Kontrolle der Mutterkühe und Kälber bis 14 Tage nach der Geburt
  • Abkalbestrategie für jede Alp, definierte Vorgehens-weise (Reglement oder Vereinbarung).

Links: Wegleitung, Checkliste

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  • Das Ziel der neuen Wegleitung ist es, gefährliche Begegnungen zwischen Mutterkühen und Menschen zu vermeiden und zugleich das Tierwohl sowie den Herdenschutz zu fördern.(Bild Andrea Gysin)

    Kälber dürfen auf Glarner und Bündner Alpen nur noch auf geschützten Weiden geboren werden

    In Graubünden und Glarus sind Abkalbungen auf Alpbetrieben nur noch erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für die neuen Regeln gibt es drei Gründe: Viele Mutterkühe, Wölfe und Touristen.
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