Gsteigwiler im Berner Oberland ist ein Dorf mit gut 400 Einwohnerinnen und Einwohnern südlich von Interlaken, gleich neben Wilderswil. Der Streit um den Heliport dort betrifft auch die Berglandwirtschaft. Ihre Flüge zählen im gleichen Kontingent wie die Rundflüge für Touristen. Dieses Kontingent reicht nach Angaben von Swiss Helicopter nicht für die Nachfrage. Der Bund wollte Flüge für die Landwirtschaft davon ausnehmen. Der Plan ist vorerst gestoppt.
Wie oft die Bauern den Helikopter brauchen, zeigen ein paar Zahlen.
1700 Einsätze für Tiere
Seit vielen Jahren hilft die Rega nicht nur Menschen, sondern auch der Berglandwirtschaft. Liegt ein Tier verletzt, krank oder tot im unwegsamen Gelände oder hat es sich verstiegen, und lässt es sich anders nicht bergen, organisiert sie den Transport mit dem Helikopter. Geflogen wird bis zur nächsten befahrbaren Stelle. Rund 1700 solche Contadino-Einsätze koordiniert die Rega pro Jahr: 1721 waren es 2023, 1648 im Jahr 2024 und 1752 im Jahr 2025. Dieses Jahr sind es bisher 1709, rund 2 Prozent weniger als zur gleichen Zeit im Vorjahr. Allein am Wochenende vom 27. und 28. Juni waren es rund 20.
Das Jahr 2026 sei mit den vergangenen Jahren vergleichbar, sagt Rega-Mediensprecherin Karin Fröhlich. Die Zahlen schwankten je nach Wetter und Alpsaison. Warum ein Tier geborgen werden muss, hält die Rega nicht fest. «Für uns steht die Hilfeleistung im Vordergrund. Die Ursachen erfassen wir nicht.»
Schweizweit beauftragt die Rega verschiedene Helikopterunternehmen mit diesen Transportflügen, darunter Swiss Helicopter. Etwa jeden zehnten Einsatz übernehmen Nachwuchspiloten der Rega mit ihrem Trainingshelikopter. Wie viele Aufträge in welcher Region ausgeführt werden, gibt die Rega nicht bekannt.
Wasser aus der Luft
Wasser fliegt die Rega nicht. Hier kann die Armee einspringen, allerdings nur, wenn keine zivilen Anbieter verfügbar sind. 2026 gingen bei ihr fünf Gesuche um Hilfe bei der Wasserversorgung von Alpen ein, zwei aus Bern, zwei aus Freiburg und eines aus St. Gallen. Drei Gesuche hat sie bewilligt, je eines pro Kanton. Die beiden anderen, aus Bern und aus Freiburg, lehnte sie ab. Bei beiden sei die Verfügbarkeit ziviler Transportkapazitäten ein Ablehnungsgrund gewesen, sagt Armeesprecher Stefan Hofer.
Insgesamt flog die Armee 133 Tonnen Wasser zu sieben Alpbetrieben. Vier Betriebe im Kanton Freiburg erhielten 102 Tonnen, zwei Berner Betriebe zusammen 16 Tonnen und ein St. Galler Betrieb 15 Tonnen. In Diemtigen brachte ein Super Puma am 31. Juli 14 volle Tanks zu je 1000 Litern auf zwei Alpen. Diesen Einsatz bewilligte die Armee erst nach Rücksprache mit zivilen Anbietern. Bezahlen mussten die Alpbetriebe für die Armeeflüge nichts, das Generalsekretariat des Verteidigungsdepartements VBS erliess in allen bewilligten Fällen die Kosten. «Den unterstützten Alpbetrieben wurden somit keine Kosten in Rechnung gestellt», so Hofer.
Auch Swiss Helicopter flog Wasser. Im Kanton Freiburg war die Firma laut SRF seit dem 28. Juli im Einsatz und hatte bis Anfang August sechs Alpen versorgt. Bis Ende der ersten Augustwoche sollten Armee und Swiss Helicopter zusammen rund 200 000 Liter auf die Freiburger Alpen gebracht haben.
Ein Topf für alle Flüge
Swiss Helicopter ist das grösste Helikopterunternehmen der Schweiz und hat in Gsteigwiler eine Basis. Von dort führt die Firma Transport-, Arbeits- und Versorgungsflüge durch, aber auch touristische Flüge und Ausbildungsflüge. Ob und wie viele Rega-Einsätze für Bauern von Gsteigwiler aus starten, ist nicht bekannt.
Erlaubt sind in Gsteigwiler 3000 Starts und Landungen pro Jahr. Festgelegt ist das im Betriebsreglement, dem Regelwerk für den Flugbetrieb. Welche Art von Flügen darunter fällt, sei dort nicht festgelegt, schreibt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) auf Anfrage der BauernZeitung. Ein Flug mit Material oder Wasser auf die Alp zählt also gleich wie ein Rundflug für Touristen.
Fast dreimal mehr als erlaubt
Ins Rollen gebracht haben den Fall Anwohnende. Sie werteten Flugdaten aus, kamen für 2025 auf rund 8100 Starts und Landungen und schalteten den Bund ein. Nach Angaben von Swiss Helicopter teilte das Bazl der Firma im März mit, dass es den Sachverhalt prüfe. Inzwischen läuft gegen den Flugplatzleiter, einen Angestellten von Swiss Helicopter, ein Verwaltungsstrafverfahren. Das ist ein Strafverfahren, das eine Bundesbehörde selbst führt. Der Mann soll dem Bund über Jahre zu tiefe Zahlen gemeldet haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Eigene Zahlen zu den Flugbewegungen erhebt das Bazl nach eigenen Angaben nicht, es ist auf die Erfassung durch die Betreiber angewiesen.
Swiss Helicopter räumt eine deutliche Überschreitung ein, hält die Zahl der Anwohnenden aber für zu hoch. CEO Christoph Schmid, seit Anfang 2026 im Amt, schätzt gegenüber den Tamedia-Zeitungen, dass es rund 3000 Starts und Landungen zu viel waren. Weder die operative Führung noch der Verwaltungsrat hätten davon gewusst, sagt er.
Schmid hat sich entschuldigt und fordert zugleich ein höheres Kontingent. Die Nachfrage nach Helikopterflügen sei grösser als die bewilligten Kontingente, und das sei in vielen Regionen der Schweiz so. In einer Mitteilung schreibt die Firma, der Heliport lasse sich «unter den aktuell geltenden Einschränkungen» wirtschaftlich nicht nachhaltig betreiben, sein Weiterbetrieb sei kurz- bis mittelfristig gefährdet.
Landungen auf der Wiese
Seit April startet und landet Swiss Helicopter auch ausserhalb des offiziellen Landeplatzes, etwa auf Wiesen wenige hundert Meter neben dem Heliport. Das sei luftfahrtrechtlich zulässig und für kommerzielle Helikopterbetreiber unverzichtbar, schreibt die Firma. Man versuche aber, diese Aussenlandeplätze nur zu nutzen, wenn es betrieblich notwendig sei. Für die Anwohnenden ändert das wenig. «Der Lärm über dem Wohn- und Erholungsgebiet bleibt derselbe», sagte Kurt Feuz, Sprecher der Anwohnenden, gegenüber SRF.
Auch das Bazl hält fest: Solange die Verordnung über das Abfliegen und Landen ausserhalb von Flugplätzen eingehalten werde, dürften solche Aussenlandungen durchgeführt werden. Das Bazl werde über diese Flüge nicht informiert und erhebe die Bewegungen nicht.
Ob die Wiesen landwirtschaftlich genutzt werden, beantwortet das Amt nicht. Es verweist aber auf einen Artikel der Verordnung, der für Grundeigentümer und Bewirtschafter wichtig ist: «Die Rechte der an einem Grundstück Berechtigten insbesondere auf Abwehr von Besitzesstörungen und Ersatz ihres Schadens bleiben vorbehalten.» Wer an einem Grundstück berechtigt ist, kann sich also gegen Störungen wehren und Schadenersatz verlangen.
Der Plan, Alpflüge auszunehmen
Dabei wollte der Bund die Flüge trennen. Das Bazl arbeitete neue Grundregeln für den Heliport aus, ein sogenanntes Objektblatt. Darin legt der Bund fest, wie sich ein Flugplatz baulich und betrieblich entwickeln darf. Erst gestützt darauf kann ein neues Betriebsreglement genehmigt werden. Die feste Grenze von 3000 Starts und Landungen wäre gefallen, stattdessen hätte die Lärmbelastung den Rahmen gesetzt. Für die Lärmberechnung ging der Bund von 5200 Starts und Landungen pro Jahr aus. Eine eigene Obergrenze von 2500 hätte es nur noch für Sport- und Freizeitflüge gegeben, also für Rundflüge, Heliskiing und Skydiving.
Flüge für die Landwirtschaft, etwa Versorgungsflüge auf Alpen, Wassertransporte oder Tiertransporte, wären nicht unter diese Obergrenze gefallen, bestätigt das Bazl.
Swiss Helicopter wollte den Betrieb in Gsteigwiler im bisherigen Umfang weiterführen. Der damalige CEO Rolf Heuberger betonte im Frühling 2025 gegenüber der «Berner Zeitung», nicht seine Firma habe das Verfahren angestossen, sondern das Bazl, das die Objektblätter periodisch überprüfe. Der Rahmen solle so abgesteckt werden, dass man nicht gleich im nächsten aussergewöhnlichen Jahr wieder über die erlaubten Grenzen hinausschiessen müsse. Als Beispiel nannte er 2019, als für den Bau der V-Bahn viel öfter ab Gsteigwiler geflogen wurde als vorgesehen. Im Dorf und im benachbarten Wilderswil gab vor allem die Obergrenze für Freizeitflüge zu reden. «Es ist wichtig, dass wir gemeinsam einen Weg finden, der für alle gangbar ist», sagte damals Gemeindepräsident Bernhard Seiler.
Neuer Anlauf im Winter
Gefunden ist dieser Weg noch nicht. Im Oktober 2025 hiess es in einer Mitteilung des Bundes, die Genehmigung des Objektblatts für Gsteigwiler sei wegen offener Fragen zurückgestellt worden. Das Bazl stellt nun klar: Der Bundesrat habe die Genehmigung nicht zurückgestellt, das Objektblatt sei ihm gar nicht zur Genehmigung vorgelegt worden. Grund dafür seien die zahlreichen negativen Stellungnahmen, die eingingen, als der Entwurf öffentlich auflag und sich alle dazu äussern konnten. Das Umwelt- und Verkehrsdepartement Uvek habe deshalb im Sommer 2025 entschieden, das Objektblatt dem Bundesrat nicht vorzulegen. Die Obergrenze für Freizeitflüge sei damit zu keinem Zeitpunkt anwendbar gewesen. Es gilt das bisherige Kontingent, und darin wird laut Bazl nicht unterschieden, wofür geflogen wird.
Im kommenden Winter nimmt der Bund einen neuen Anlauf. Die Frage der Kontingente werde dann nochmals mit den betroffenen Parteien besprochen, schreibt das Bazl. Wann das Objektblatt dem Bundesrat vorgelegt wird, lasse sich derzeit nicht vorhersagen.

Was Tierhalter wissen müssen
Ein Contadino-Einsatz der Rega kostet im Durchschnitt rund 1500 Franken, Administration inbegriffen. Der Betrag gilt pro Einsatz, nicht pro Tier, und bei einem Einsatz können mehrere Tiere geflogen werden. Bezahlen müssen grundsätzlich die Tierhalter oder ihre Versicherung. Ist der Tierhalter Rega-Gönner, was 40 Franken im Jahr kostet, und hat er keine oder nur eine ungenügende Versicherung, kann die Rega die Kosten erlassen. Ob ein Tier auf der Alp lebend transportiert werden darf, entscheidet der zuständige Kontrolltierarzt.
Alarmnummer für Nutztier-Einsätze: 058 654 39 40.

