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Digitaler Feldkalender oder Hofmanager: Sind meine Daten sicher?

Das Datenschutzgesetz verbietet einem digitalen Hofmanager die Datenweitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers oder der Nutzerin. Wer einen vertrauenswürdigen Anbieter wähle und sorgfältig mit seinen Daten umgehe, habe kaum etwas zu befürchten, sagt Gastautor Jürg Guggisberg.

Sind meine Daten bei einem elektronischen Feldkalender oder digitalen Hofmanager sicher? Werden sie ohne mein Wissen an Dritte oder an die Agrarverwaltung weitergegeben? Diese Fragen sind bei der Verwendung von Internettechnologie berechtigt. Wir alle kennen das irritierende Gefühl, wenn kurz nach einer Google-Suche die zum Suchbegriff passende Werbung am Bildschirm erscheint.

Trotzdem haben Sie es in der Hand. Sie können mit einem bewussten Verhalten das Risiko praktisch ausschliessen. Dazu gehören: a) der sorgfältige Umgang mit den Daten, b) das Auswählen eines vertrauenswürdigen Anbieters und c) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezüglich Datenverwendung genau zu studieren.

Das gilt auch für einen Landwirtschaftsbetrieb. Die Betriebsleiter und -leiterinnen wollen selbstverständlich die Kontrolle über ihre Betriebsdaten haben und wissen, wie diese verwendet und geschützt werden – ganz besonders bei einem elektronischen Feldkalender oder digitalen Hofmanager.

Hofmanager muss mit den Daten arbeiten können

Der Anbieter eines Hofmanagers stellt die Oberflächen zur Datenerfassung zur Verfügung, sei es am Bildschirm im Büro oder als App. Er stellt daraus die für den Nachweis der Arbeiten nötigen Unterlagen und Formulare her, etwa für den Agrarvollzug oder für Label-Organisationen. Je nach Funktionsumfang reicht dies vom einfachen Parzellenblatt über die Suisse-Bilanz bis zu ganzen Applikationsplänen. Um die geforderten Dokumente liefern zu können, muss der digitale Gehilfe mit den Daten des Nutzers arbeiten – wie eine Treuhandstelle.

Das im September 2023 in Kraft getretene neue Schweizer Datenschutzgesetz verbietet einem digitalen Hofmanager die Datenweitergabe an Dritte ohne die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers oder der Nutzerin. Welcher Anbieter als Trägerschaft hinter einem Hofmanager steht, ist dabei unerheblich. Barto hat dies transparent gelöst. Beim Kaufvorgang wird in den AGB jedes Bausteins deklariert, welche Daten an den Anbieter des Bausteins weitergegeben werden und zu welchem Zweck.

Vertrauen und Datenschutz als höchstes Gut

Die mehrfache Verwendung von Daten reduziert den Aufwand. Zum Beispiel kann ein Baustein Düngungsplan nur mit Informationen zu den Parzellen, den geplanten Kulturen, den Vorkulturen, der Bodenversorgung etc. einen massgeschneiderten Düngungsplan erstellen. Dies ist transparent deklariert und die User müssen zustimmen.

Vertrauen und Datenschutz sind das höchste Gut eines Anbieters und entscheiden über den Erfolg des Hofmanagers. Deshalb ist Barto diesbezüglich sehr sorgfältig und die entsprechenden Prozesse werden jährlich durch die SQS überprüft. Das «GoodPriv@cy»-Datenschutzgütesiegel ist der Beweis für diese Anstrengungen: Bei Barto gehören die Daten den Bauernfamilien.

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