Mit der Anpassung des Jagdgesetzes vom April 2021 wurde der Einsatz von festen Zäunen und insbesondere Stacheldrahtzäunen zum Schutz der Wildtiere und des Lebensraumes eingeschränkt. Die Inkraftsetzung erfolgte auf den 1. Oktober des letzten Jahres mit einer Übergangsfrist für die Umsetzung von vier Jahren.

Wie der Kanton St. Gallen mitteilt, unterstützen die Waldregionen den Rückbau von Zäunen. Bereits wurden Anträge von weit über 15'000 Franken eingereicht. Noch nicht ausgeschöpft ist das Kontingent für die Waldregion 1 St. Gallen. In den übrigen St. Galler Waldregionen gibt es keine Beiträge mehr. Die Unterstützung beschränkt sich auf Zäune im Wald und unmittelbar am Waldrand:

  • 2 Franken/Laufmeter Zaun für Rückbau und sachgerechte Entsorgung.
  • 65 Rappen/Laufmeter, wenn nur noch Material zu entsorgen ist.
  • Die minimale Summe pro Objekt/Abrechnung liegt bei 100 Franken.

Die Zusicherung der Unterstützung ist vor dem Abbruch einzuholen. Dazu steht ein Antragsformular zur Verfügung, welches bei der Waldregion 1 St. Gallen einzureichen ist.

Weitere Informationen: www.sg.ch