Die Preiskommission hat die Richtpreise für die Vertragsaufzucht neu berechnet. Ab dem 15. August gilt: Wer sein Rind früh zur ersten Abkalbung bringt, wird deutlicher belohnt als bisher. Neu gibt es zudem erstmals Richtwerte für kurze Verstellzeiten – ein Fall, der bislang oft Verhandlungssache war.
Das Erstkalbealter zählt neu mehr
Wie viel ein Aufzuchtbetrieb pro Monat erhält, hängt vom Erstkalbealter des Rindes ab – also davon, wie alt das Tier bei der ersten Abkalbung ist. Diese Staffelung fällt neu spürbar steiler aus. Wer sein Tier bereits mit unter 24 Monaten zur ersten Abkalbung bringt, kassiert 138 Franken pro Monat. Wer bis über 34 Monate wartet, erhält nur noch 90 Franken. Dazwischen liegt eine feinere Abstufung als in den Vorjahren. Die Preiskommission will damit unterschiedliche Aufzuchtintensitäten differenzierter abbilden: Intensive, frühreife Aufzucht wird stärker entschädigt, gemächliches Wachstum spürbar weniger. Bio-Betriebe erhalten dieselbe Struktur, durchwegs zehn Franken höher – von 148 bis
100 Franken.
Bei den Kälberpreisen ändert sich an der Berechnungslogik nichts. Der Grundpreis stützt sich weiterhin auf den durchschnittlichen Tränkekälberpreis des Vorjahres, bei Mutterkuhkälbern auf den Preis für weibliche AA-Tränker. Ein einmonatiges Milchviehkalb kostet 645 Franken, ein Mutterkuhkalb 565 Franken. Der Alterszuschlag bleibt unverändert bei 100 Franken pro weiterem Monat, der Bio-Zuschlag bei 50 Rappen pro Kilo Lebendgewicht.
Grösser ist der Eingriff im Berechnungsmodell selbst. Bisher bestimmten drei Faktoren die Richtpreise: Milchpreis, Schlachtviehpreis und Nutzviehpreis. Der Nutzviehpreis fällt jetzt ersatzlos weg. Massgebend sind künftig nur noch der Milchpreis und der Schlachtviehpreis der Kategorie VK A3 – also der Preis für ausgemästete Rinder mittlerer Fleischigkeit und Fettabdeckung –, gewichtet und indexiert anhand der Jahresdurchschnittswerte des Vorjahres. Die Kommission erhofft sich davon Richtpreise, die näher an der Marktrealität zum Zeitpunkt des Rückkaufs liegen – schliesslich soll bezahlt werden, was das Tier dann tatsächlich wert ist, nicht was es vor eineinhalb Jahren bei Vertragsabschluss wert war.
Kein Fixgewicht mehr
Bisher drohte ein Abzug, wenn ein Rind das Zielgewicht von 550 Kilogramm bei 24 Monaten Erstkalbealter verfehlte – unabhängig davon, um welche Rasse es sich bei diesem Tier handelte. Diese pauschale Regel wird nun verschwinden. Zu unterschiedlich sind die Rassen, zu wenig aussagekräftig eine einzige Zahl für alle. Neu müssen Züchter und Aufzüchter die rassespezifischen Ziele bei Gewicht und Erstkalbealter selbst im Vertrag festhalten. Das schafft zwar mehr Spielraum – aber eben auch mehr Verantwortung: Denn nur was schriftlich fixiert ist, zählt im Streitfall.
Eine Lücke wird geschlossen: Für Verstellungen unter zwei Monaten gelten die Futtergeldnormen der Agridea, für Aufenthalte über einem Jahr der reguläre Aufzuchtvertrag. Doch was, wenn ein Nachbar Rinder nur über den Winter aufnimmt? Für diese Zwischenfälle – Verstelldauern von zwei bis zwölf Monaten – gibt es jetzt erstmals offizielle Preisempfehlungen, gestaffelt nach Lebendgewicht und Fütterungsintensität. Kälber unter 200 Kilogramm kosten je nach Fütterung zwischen 4.50 und 5.50 Franken pro Tier und Tag, Galtkühe zwischen 6.00 und 6.50 Franken. Für Bio-Tiere gilt jeweils der obere Rand der Spanne. Die Kommission rät, Tiere bei Übernahme und Rückgabe zu wägen – nur so lässt sich die tatsächliche Fütterungsintensität später auch belegen.
Das elektronische Vertragsformular gibt es kostenlos bei Agridea, die Papierversion für zwei Franken. Bei Vertragsabschluss werden Tierdaten, Ziel-Erstkalbealter und Kälberpreis eingetragen. Letzterer wird nur fällig, falls das Tier verunfallt oder erkrankt und nicht mehr zum Zuchtbetrieb zurückkehrt. Für allfällige Abschlagszahlungen dient eine provisorische Monatspauschale, die beim Rückkauf durch die dann gültigen Preise ersetzt wird. Bei Vertragsende berechnet das Formular aus dem definitiven Belegdatum automatisch das Erstkalbealter und den Gesamtbetrag. Bis zu vier Tiere lassen sich pro Formular abwickeln – die vollständigen Erläuterungen zum Vertrag gibt es ebenfalls bei Agridea. Um sich die Werte in der Tabelle vorzustellen, folgt ein Rechenbeispiel: Ein Milchviehkalb wird einen Monat alt zur Aufzucht verstellt. Ziel-Erstkalbealter: 26 Monate. Es bleibt effektiv 20 Monate auf dem Aufzuchtbetrieb, während zwei Monaten wird noch Milch zugefüttert. Der Züchter hat 500 Franken als Akontozahlung geleistet.
- Kälberpreis (nur fällig bei Ausfall des Tiers): 645 Franken
- Monatspauschale bei EKA 26 × 20 Monate Aufzuchtbetrieb: 126 Fr. × 20 = 2520 Franken
- Milchzuschlag: 2 Monate × 50 Fr. (Standardansatz ohne separate Vereinbarung) = 100 Franken
- Gesamtbetrag: 2520 + 100 = 2620 Franken
- abzüglich Akontozahlung: –500 Franken
- Total zu zahlen bei Rückkauf: 2120 Franken
Monatspauschale bei jeweiligem Erstkalbealter (EKA)
| Monate | < 24 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | > 34 |
| Herkömmlich (Fr.) | 138 | 138 | 132 | 126 | 120 | 114 | 110 | 106 | 102 | 98 | 94 | 90 | 90 |
| Bio (Fr.) | 148 | 148 | 142 | 136 | 130 | 124 | 120 | 116 | 112 | 108 | 104 | 100 | 100 |
Je früher ein Rind erstmals abkalbt, desto höher die Entschädigung pro Monat auf dem Aufzuchtbetrieb. (Quelle Agridea)
Kälberpreise nach Alter und Nutzungsrichtung
| Kälberpreise | ||||
| Kälber aus Milchviehhaltung | 1 Monat alt = Fr. 645.– | 2 Monate alt = Fr. 745.– | 3 Monate alt = Fr. 845.– | 4 Monate und älter = Fr. 945.– |
| Kälber aus Mutterkuhhaltung | 1 Monat alt = Fr. 565.– | 2 Monate alt = Fr. 665.– | 3 Monate alt = Fr. 765.– | 4 Monate und älter = Fr. 865.– |
| Bio-Kälberpreise | ||||
| Kälber aus Milchviehhaltung | 1 Monat alt = Fr. 680.– | 2 Monate alt = Fr. 780.– | 3 Monate alt = Fr. 880.– | 4 Monate und älter = Fr. 980.– |
| Kälber aus Mutterkuhhaltung | 1 Monat alt = Fr. 600.– | 2 Monate alt = Fr. 700.– | 3 Monate alt = Fr. 800.– | 4 Monate und älter = Fr. 900.– |
Der Kälberpreis wird bei Vertragsabschluss festgehalten, kommt aber nur zur Zahlung, wenn das Tier nicht zurückverkauft werden kann. (Quelle Agridea)

