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Direktvermarktung: Nährwertangaben sind für die direkte Abgabe von handwerklichen Produkten nicht nötig

Spätestens ab dem 1. Mai 2021 müssen Lebensmittel mit dem Nährwert gekennzeichnet werden. Autorin Andrea Bieri hat bei Kantonschemiker Silvio Arpagaus nachgefragt, was das für die Direktvermarkter bedeutet.

Silvio Arpagaus, was passiert, wenn ich weiterhin ohne Nährwerttabelle mein Produkt verkaufe?

Dr. Silvio Arpagaus: Es sollte im Interesse jedes Anbieters liegen, dass er qualitativ gute Produkte vertreibt und seinen Kundinnen und Kunden alle Informationen gibt, auf die sie ein Anrecht haben. Die Kantonschemiker überprüfen stichprobenartig oder auch auf Hinweise hin, ob die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Falls nicht, werden die Hersteller verpflichtet, die Mängel zu korrigieren.

Zur Person

Dr. Silvio Arpagaus ist Kantonschemiker bei der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz des Kantons Luzern.

Direktvermarktung: Nährwertangaben sind für die direkte Abgabe von handwerklichen Produkten nicht nötig

Darf ich mit einem Nährwertrechner alles selber ausrechnen oder muss ich einen Laborbericht für mein Produkt einholen?

Der Nährwert kann auf der Grundlage anerkannter Durchschnittswerte berechnet werden. Sind diese nicht bekannt oder besteht Anlass zur Annahme, dass sie unüblich hohen Schwankungen unterliegen, sollte ein Privatlabor konsultiert werden. Dies sollte je nach Bedarf auch zur Verifikation der
Werte geschehen.

Muss die Deklaration von Produkten mit einer Nährwerttabelle ergänzt werden, wenn sie durch einen Onlineshop vermarktet werden?

Grundsätzlich müssen die Konsumentinnen und Konsumenten im Onlinevertrieb gleich informiert werden wie bei der Abgabe vor Ort. Ist die Nährwerttabelle bei der normalen Abgabe nötig, so muss sie also auch im Onlinevertrieb angegeben werden.

Laut Verordnung gilt ein Radius von 50 Kilometern als lokale Abgabe. Innerhalb dieses Raums braucht es keine Nährwertkennzeichnung auf der Produkteetikette. Wenn der Hersteller nun einmal pro Jahr an einer Messe (z. B. Luga, Bea, Olma) teilnimmt, die ausserhalb dieses Radius liegt, muss er dann eine Nährwerttabelle auf den Produkten haben?

Werden handwerklich hergestellt Produkte direkt durch den Produzenten an die Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben, ist keine Nährwertkennzeichnung erforderlich. Dies gilt auch ausserhalb des genannten Radius.

Macht es einen Unterschied, ob der Produzent selber am Stand steht oder die Produkte einer regionalen Vermarktungsgruppe mitgibt?

Eine sporadische Abgabe durch regionale Organisationen ist an derartigen Messen möglich, wenn diese aus derselben Region wie der Produzent selbst stammen. Dies ist dann der Fall, wenn Vermarkter und Produzent im selben 50-Kilometer-Radius sind. 

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