Diese Vorstösse sollen das abgelehnte Jagdgesetz ersetzen

Eine ausgeweitete Entschädigung von Rissen durch Wölfe und andere Raubtiere sowie eine Anerkennung weiterer Rassen als Herdenschutzhunde liegen auf dem Tisch.

Nach dem Nein zum Jagdgesetz haben die Umweltverbände in Aussicht gestellt, man werde für eine Lösung zur Wolfsregulierung Hand reichen. Auf den Sozialen Medien postet Pro Natura, man habe Wort gehalten und entsprechende Vorstösse eingereicht.

Nicht nur getötete Tiere entschädigen

In einer Motion fordert CVP-Nationalrat und BirdLife-Vizepräsident Niklaus-Samuel Gugger den Bundesrat dazu auf, die Entschädigungen des Bundes bei Schäden durch grosse Beutegreifer (zu denen der Wolf zählt) auszuweiten. So sollen nicht nur getötete Nutztiere entschädigt werden, sondern auch jene, die nach einem Raubtierangriff vermisst oder verletzt werden oder abstürzen. Denn auch diese Fälle würden den Tierhaltern finanziellen Schaden verursachen.

Die kantonale Wildhut solle feststellen, ob eine Verletzung, das Verschwinden oder der Absturz eines Tieres im Zusammenhang mit einem Angriff steht.

Weitere Rassen als Herdenschutzhunde anerkennen

Es gebe mehrere Dutzend verschiedene Hunderassen, die sich zum Herdenschutz eignen würden, schreibt Ursula Schneider-Schüttel, SP-Nationalrätin und Präsidentin von Pro Natura in ihrem Postulat. Die Verhaltensunterschiede zwischen den Hunderassen seien gering.

Um den Mangel an anerkannten Herdenschutzhunden in der Schweiz zu beheben, fordert Schneider-Schüttel, dass die entsprechende Liste erweitert wird. Man habe auch hierzulande bereits gute Erfahrungen mit Rassen ausserhalb des Bundesprogramms gemacht. Daher sollte deren Zucht und Einsatz auch finanziell unterstützt werden. Das sei auch im Sinne der Kantone.

Sowohl die Motion als auch das Postulat wurden am 30. Oktober eingereicht und müssen nun im Nationalrat behandelt werden.

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