Seit dem 1. Januar 2018 bzw. 1. Februar 2019 gelten in der Schweiz für Traktoren und Anhänger dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie in der EU. 40er-Traktoren und Anhänger müssen eine Bremsleistung von 50 % des Gesamtgewichts erbringen und über ein Zweileiter-Bremssystem verfügen. Dieses kann entweder hydraulisch oder mit Druckluft ausgerüstet sein. Kompression von Luft Spezifisch um Druckluftbremsen ging es bei…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 3 Minuten
Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.