Wie der St. Galler Bauernverband kürzlich mitteilte, können Landwirte von der Schleppschlauchpflicht befreit werden, wenn die emissionsarme Ausbringtechnik nicht rechtzeitig geliefert werden kann. Die Befreiung gilt dann für maximal zwölf Monate nach Abschluss des Kaufvertrages – vorausgesetzt, dieser wurde vor Ende Juli 2023 abgeschlossen. Diese Ausnahmeregelung gilt aber nicht in allen Kantonen. Von siebzehn…

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