Jeder fünfte Forstarbeitende hatte im Jahr 2024 einen Arbeitsunfall. Das sagen Zahlen der Suva. Das macht die Forstarbeit zur gefährlichsten Branche der Schweiz. Viele Landwirt(innen) haben noch ein Stück Wald, das sie selbst bewirtschaften. Bei einem Unfall tauchen sie nicht in dieser Statistik auf. «Da müssten die Unfallzahlen aber im selben Bereich liegen», sagt Mathias Grünig, Leiter der Agrisano Regionalstelle Bern.
Die Kosten für David Baumanns Forstunfall im Jahr 2024 wurden von der Schweizerischen Unfallversicherungsgesellschaft (SUVA) gedeckt. «Ich bin unglaublich froh, dass ich über mein Bauunternehmen bei der Suva versichert war. Meiner Meinung nach gibt es keinen so guten Versicherungsschutz wie dort. In der Landwirtschaft gibt es keine kostengünstige Alternative, die so gut deckt», sagt der Landwirt.
Eine Spezialität der Landwirtschaft
«Das ist leider, als würde man Äpfel mit Birnen vergleichen», erklärt Mathias Grünig. «Die Landwirtschaft ist vom obligatorischen Versicherungsschutz des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) ausgenommen.» Die Suva deckt als halbstaatliche Versicherung Kosten auf der Grundlage des UVGs. Von diesem ausgenommen sind Betriebsleiter:innen, weil sie als selbstständig Erwerbende gelten.
Sie sind nur dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) unterstellt und sind dort für die Heilungskosten versichert. Die Versicherung für die Erwerbsunfähigkeit müssen selbstständige Betriebsleiter:innen und angestellte Familienangehörige im ersten Verwandtschaftsgrad selbst versichern.
So bleibt der Versicherungsschutz in der Landwirtschaft in privater Hand. Die Agrisano bietet über die kantonalen Bauernverbände Versicherungslösungen und -beratungen an, die genau jene Lücke schliessen sollen.
Taggeldversicherung ist freiwillig, aber nötig
Die obligatorische Grundversicherung nach KVG deckt deutlich weniger als die Unfallversicherung der Suva – es fehlen Invalidenrente, Hinterlassenenleistungen und die Taggeldversicherung. Angestellte, die bei Suva-versicherten Unternehmen arbeiten, haben diese Leistungen automatisch.
Die Taggeldversicherung ist für Betriebsleiter(innen) hingegen freiwillig. Mahias Grünig betont, wie wichtig eine solche Taggeldversicherung sei: «Betriebsleiter:innen müssen ihre Taggeldversicherung unbedingt an ihren Bedarf anpassen. Dafür sind sie selbst verantwortlich.»
Die Taggeldversicherung der Agrisano ist nur für «Landwirtschaftliche Personen». «Damit meinen wir selbstständig erwerbende Betriebsleiter(innen), familieninterne oder angeheiratete Angestellte», erklärt Grünig. Im Kanton Bern seien rund 5400 Personen bei der Agrisano taggeldversichert.
Bearbeitungsfrist von zwei Wochen
Den Vorwurf, dass private Unfallversicherungen länger brauchen würden, bis die Leistungen ausgezahlt werden, weist Mathias Grünig zurück. «Über die Feiertage 2025 war Agrisano drei bis vier Wochen in Verzug. Die Prozesse wurden angepasst und die Bearbeitungsfrist sollte nun wieder regulär circa 14 Tage betragen.»
Die Versicherungssituation in der Landwirtschaft ist komplex. Familienfremde Angestellte eines Betriebs sind dem UVG unterstellt und der Betrieb muss sie für das Risiko Unfall bei einer UVG-Versicherung versichern. Helfen Familienmitglieder auf dem Betrieb mit, sind sie vom UVG ausgenommen auch wenn sie angestellt sind. Dafür müssen sie den Unfall bei der Krankenkasse einschliessen und die Erwerbsunfähigkeit bei einer Taggeldversicherung versichern.
«Dazu gibt es noch weitere Spezialitäten: Macht die Tochter des Betriebsleiters das dritte Lehrjahr noch zu Hause, gilt sie als familienextern und ist dem UVG unterstellt. Bei Lernenden überwiegt das Arbeitsverhältnis das Familienverhältnis», erklärt Grünig.
Mathias Grünig unterrichtet angehende Betriebsleiter:innen im Bereich der Versicherungen und Berufsvorsorge am Inforama in Zollikofen BE. «Die Agrisano bietet aber auch gratis Beratungen auf den Betrieben an. Der Versicherungsschutz in der Landwirtschaft ist Sache der Betriebsleiter:innen und damit eine Holschuld.»
