Zum Thema Littering in den Wiesen gab es in den letzten Jahren schon einige politische Vorstösse von verschiedenen Parteien. Nun reichten der Luzerner CVP-Kantonsrat Roger Zurbriggen und zahlreiche Mitunterzeichner die Motion «Kein Alu im Heu» ein. Darin werden «angemessene Bussen für die Gefährdung von Tieren und das Kontaminieren ihres Futters mit gefährlichen Gegenständen» gefordert.

Risiken sind bekannt

Besonders bei Aludosen und Glas gäbe es wegen des Zerschneiden und Zersplittern durch Landmaschinen scharfkantige Teile, welche eine grosse Gefahr für Wild-, Weide- und Stalltiere seien. Die messerscharfen Teile könnten in Mägen und Gedärme der Tiere gelangen, diese schmerzvoll zerschneiden und zu tödlichen ­Entzündungen führen. Die Bevölkerung wisse sehr wohl um die Gefahren, welche Littering von Aludosen verursachen könne. Wer solche Gegenstände wegwerfe, gefährde somit vorsätzlich das Tierwohl und schädige die Eigentümer absichtlich.

Tierschutzgesetz anwenden

Das müsse angemessen geahndet werden, gewöhnliche Ordnungsbussen seien nicht die richtige Sanktion, findet der Motionär. Vielmehr soll dies aufgrund der Tierschutzverordnung oder anderer geeigneterer gesetzlichen Grundlagen bestraft werden. Die Bussen müssten sich künftig einerseits am materiellen Schaden für die Tiereigentümer und anderseits am Leid der Tiere bemessen.

Das Ordnungsbussenrecht sehe für Littering von Dosen und Flaschen lediglich Strafen von 40 Franken vor, weil dies als geringfügiges Vergehen beurteilt werde. Das sei überhaupt keine Abschreckung. Nur wenn grosse Mengen Abfälle liegengelassen werden, könnten bis zur maximalen Grenze von 300 Franken Ordnungsbussen verhängt werden.

Bussen ungenügend

Dass Ordnungsbussen nicht reichen, um das Litteringproblem einzudämmen, hatte der Luzerner Regierungsrat schon im Sommer dieses Jahres eingeräumt, bei der Antwort auf eine Anfrage des ehemaligen SVP-Kantonsrates Jost Troxler. Es würden im Kanton Luzern jährlich 200 Bussen verteilt, eine Abnahme der Problematik sei nicht feststellbar. Im Übrigen könne nur gebüsst werden, wenn die Täter von berechtigten Personen auf frischer Tat ertappt würden. Der Regierungsrat befand in seiner Antwort weiter, die Gemeinden müssten eben mehr für die Prävention gegen Littering tun.