Mit der Bekanntgabe der Corona-Lockerungen dürfen ab 6. Juni wieder Hochzeiten, Familienfeste oder Geburtstage gefeiert werden. Für die Betreiber der Partyräume ist das eine grosse Entlastung, wenn sie die Räume wieder vermieten und bewirten dürfen.
Unterschiedliche Nachfragen
Franz und Rita Meyer führen in Neuenkirch zwei Partyräume und vermieten Gästezimmer. «Wir haben seit Bekanntgabe der Lockerungen keine neuen Anfragen erhalten. Die Leute sind sehr zurückhaltend», stellt Franz Meyer fest. Hochzeiten seien zum Teil ganz abgesagt worden. «Runde Geburtstage wurden um ein ganzes Jahr verschoben. Die Feste finden aber trotzdem auch bei uns statt, was uns sehr freut», berichtet Meyer. Sie haben noch Gästezimmer, die sie während der ganzen Corona-Zeit vermieten durften. «Die Nachfrage war aber gar nicht da. Wir hoffen, auf den Sommer kommen dann trotzdem noch einige Buchungen rein», so Meyer.
Auf dem Sonnhaldenhof in Wohlen bei Maria und Florian Kuhn laufen die Eventanfragen seit Bekanntgabe der Corona-Lockerung wieder gut. «Wir sind bereits gut ausgelastet», erklärt Maria Kuhn. Aber weil viele Veranstaltungen während der Lockdown-Zeit verschoben wurden, hätten sie nun teils Terminkollisionen bei Neuanfragen.
Auf gutes Wetter hoffen
«Normalerweise ist in der Spargelzeit in unserem Partyraum ein grosses Spargelessen. Dies konnte dieses Jahr nicht stattfinden. Glücklicherweise haben aber die Leute, da die Restaurants geschlossen waren, so viele Spargeln gekauft, dass unser Absatz trotzdem gewährleistet war», so Maria Kuhn.
Die Abstandsregeln sind für Familie Kuhn kein Problem. Es sei aber schon so, dass weniger Leute im Raum Platz hätten. «Wir hoffen auf gutes Wetter, dann können wir Veranstaltungen draussen durchführen», sagt Kuhn.
Normalerweise nehmen sie pro Wochenende nur eine Buchung an. Auch weil sie immer selber bewirten, jetzt aber mit der speziellen Situation könne auch mal eine Ausnahme gemacht werden.
Hochzeiten laufen wieder an
Auf dem Sonnhaldenhof können auch Trauungen durchgeführt werden. Das Zivilstandsamt hat eine gute Zusammenarbeit mit dem Hof-Team. «In Zukunft macht das Zivilstandsamt sogar mehr Trauungen bei uns, da sie selber nur vier Trausäle haben. Heiraten ist im Moment sehr gefragt», stellt Maria Kuhn fest.
Lockerungen ab dem 6. Juni
Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.
Der Bundesrat wird am 24. Juni über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August untersagt.

