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Eine 5-Tage-Woche für Lernende in der Landwirtschaft?

Einer Empfehlung nach sollen Lernende nur noch 9,9 Stunden pro Tag arbeiten. Eine schweizweit einheitliche Arbeitszeit ist aber schwierig umzusetzen. In viehstarken Kantonen braucht es z. B. mehr Stunden. Diese könnten in den Wintermonaten kompensiert werden.

Wann beginnt ein Arbeitstag und wann endet er? Gemäss einer Umfrage des Bundesamts für Statistik arbeitet ein Betriebsleiter 67 Stunden pro Woche, eine Betriebsleiterin vier Stunden weniger. Ist man Chef über seinen eigenen Betrieb, entscheidet man selbst, wann man arbeitet, wie lange und was man tut. Ganz anders ist es in einem Angestelltenverhältnis. Dann gilt es Arbeitszeiten einzuhalten, Überzeiten und reglementierte Pausen.

Ein Flickenteppich in der Schweiz

Um die 67'000 Familienmitglieder arbeiten in Voll- oder Teilzeit als Arbeitnehmende auf Betrieben. Knapp 20'000 familienfremde Angestellte sind in einem Vollzeit- und rund 16'000 in einem Teilzeitpensum in der Landwirtschaft beschäftigt. Für diese Personen gelten die Bestimmungen des kantonalen Normalarbeitsvertrages (NAV). So steht es in den Lohnrichtlinien für familienfremde Arbeitnehmende, die jährlich vom Schweizer Bauernverband (SBV), dem schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellter (Abla) ausgehandelt wird.

Durch diese Regelung entsteht ein regelrechter Flickenteppich in der Schweiz. Spitzenreiter ist mit 57 Stunden pro Woche der Kanton Nidwalden, im Kanton Genf arbeiten landwirtschaftliche Angestellte mit 45 Stunden pro Woche am wenigsten. In den meisten Kantonen wird die für die Landwirtschaft übliche 55-Stunden-Woche verlangt.

Arbeitszeit auf 5,5-Stunden pro Tag reduziert

Wäre eine Branchenlösung nicht wünschenswert? «Eine schweizweit einheitliche Arbeitszeit ist schwierig umzusetzen. In viehstarken Kantonen wie Luzern braucht es mehr Stunden als beispielsweise in einem Ackerbaukanton», weiss Katrin Hürlimann, Geschäftsführerin der Abla. Die Begründung leuchtet ein. Doch reicht dieses Argument auch, wenn einem Angestellten erklärt werden muss, weshalb er zum selben Lohn bis zu zehn Stunden mehr arbeiten soll?

Der Fachkräftemangel ist in der ganzen Branche spürbar. Überall werden Saisonarbeitende, Betriebshelfer oder Betriebsleitende gesucht. Katrin Hürlimann stellt die berechtigte Frage: «Wer erntet Früchte und Gemüse, wenn wir keine Angestellten mehr finden?» Sie weist daraufhin, dass neben der Arbeitszeit auch der Mindestlohn in der Branche tief ist. Für Angestellte gibt es vier Wochen Ferien und eine 5,5-Tage-Arbeitswoche. Da kann die Landwirtschaft nicht mit den Arbeitsbedingungen in der Industrie mithalten. Doch die Branche schläft nicht. Man weiss, dass man etwas machen muss. Bereits bei den letzten Lohnverhandlungen waren die fehlenden Arbeitskräfte ein Thema. 2021 ist der Kanton St. Gallen vorgeprescht und hat seine Arbeitszeit auf 49,5 Stunden pro Woche reduziert. Auf dieses Jahr folgte Luzern mit einer Reduktion, in den grossen Arbeitgeber-Kantonen Bern und Zürich will man die teils veralteten NAVs überarbeiten.

Der Fall Kanton St. Gallen

Eine Stundenreduktion hat nicht nur finanziellen Einfluss auf die Betriebe, sondern zieht auch viele andere Änderungen nach sich. Jemand, der sich in den letzten Jahren stark mit dem Thema auseinandersetzte, ist Sepp Gall, Geschäftsführer des landwirtschaftlichen Lehrbetriebverbundes SG, AI, AR und FL. «Ich empfehle eine 5-Tage-Woche mit 9,9 Stunden pro Arbeitstag. Das hat zur Folge, dass Lehrbetriebe von einer 5,5-Tage-Arbeitswoche umstellen müssen. Bei eingespielten Arbeitsabläufen ist dies nicht ganz einfach.»

Pflicht zur Aufzeichnung

Gemäss dem Normalarbeitsvertrag (NAV) ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Arbeitszeit seiner Angestellten zu erfassen. Einzelne Apps dienen dazu als Hilfe, oder man verwaltet Tabellen über Excel, die direkt mit der Lohnabrechnung verknüpft werden können. Sehr einfach und effizient ist ein Kalender, der in der Umkleidegarderobe für alle gut sichtbar geführt wird. Ende Monat können die Stunden in der Lohnabrechnung deklariert werden zusammen mit den bezogenen und noch offenen Frei- und Ferientagen. Somit kommt es weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber plötzlich zu bösen Überraschungen. Es empfiehlt sich, die Lohnabrechnung mit den Arbeitsstunden von Arbeitnehmenden visieren zu lassen. Somit wird bestätigt, dass die Angestellten einverstanden sind, und es können nicht nachträglich noch Stunden eingefordert werden. 

In den Wintermonaten müssen Überstunden kompensiert werden. Sepp Gall sieht die Vor- und Nachteile der Stundenreduktion: «Auf der einen Seite haben die Lernenden mehr Zeit für die Schule wie Hausaufgaben oder die Lerndokumentation. Gleichzeitig sind sie nun aber auch wieder öfter weg vom Betrieb und das Risiko, dass sie einmalige Arbeiten verpassen, ist gestiegen. Grundsätzlich entspricht die jetzige Situation des Kantons St. Gallen mit 49,5 Stunden aber nicht mehr der Realität eines selbstständigen Landwirts, der einen Betrieb führt. Das müssen wir uns bewusst sein.»

Als Betriebsleiter hat man andere Voraussetzungen

Katrin Hürlimann erwidert, dass zu berücksichtigen ist, dass Lernende, Praktikanten und andere landwirtschaftliche Angestellte einen anderen Status haben als Betriebsleitende: «Als Betriebsleiter bin ich selbstständiger Unternehmer, kann meine eigenen Ideen umsetzen und arbeite für mich. Das sind andere Voraussetzungen als diejenigen eines Arbeitnehmers.» So lange zwischenmenschlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer alles in Ordnung ist, spielt die Arbeitszeit eine untergeordnete Rolle. Darin sind sich Sepp Gall und Katrin Hürlimann einig.

Der Beruf Landwirt boomt

Auch wenn die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft nicht die rosigsten sind, boomt der Beruf. Seit Jahren steigt die jährliche Zahl an Auszubildenden in der Landwirtschaft. Sepp Gall zeigt einige der Vorzüge auf: «Wir haben keine Fliessbandarbeit und keinen Arbeitsweg. Unser Beruf zeichnet sich aus durch viel Abwechslung.»

Hauptproblem ist die Finanzierung

Auch Katrin Hürlimann ist überzeugt: «Bis 2018 habe ich 100 Prozent am Zürcher Bezirksgericht gearbeitet. Heute habe ich zwei kleine Teilzeitpensen und arbeite auf dem Betrieb meines Mannes und dessen Bruders. Ich würde nicht mehr zurück, das ist mein Leben. Es ist nicht nur ein Job, man ist mit dem Herz dabei. Man darf mit den Händen arbeiten und so viel lernen.»

Die engagierte Geschäftsführerin erklärt: «Würde man die Arbeitszeit kürzen und gleichzeitig den Mindestlohn erhöhen, dann haben kleine Betriebe keine Chance mehr, Angestellte zu finanzieren.» Eine Sackgasse? Katrin Hürlimann ist überzeugt: «Hauptproblem ist die Finanzierung. Landwirtinnen und Landwirte sollen für ihre Produkte die Preise erhalten, die diese auch Wert haben. Die Detailhändler haben es in der Hand, ob wir anständige Löhne bezahlen können und eine Betriebsleiterfamilie auch mal ein bis zwei Wochen Ferien machen kann!»

«Habt den Mut, Minus-Stunden zu schreiben»

[IMG 2] Wie waren die Reaktionen, als die Neuerung der 49,5-Stunden-Arbeitswoche in Kraft trat?Sepp Gall: Unterschiedlich. Es gab positive und negative Rückmeldungen. Vor allem Lehrmeister mit eigenen Kindern im Lehrlingsalter begrüssten die Änderung. Geschätzt wird von den Lernenden, dass ihre Arbeitszeit nun dem Gewerbe etwas angeglichen ist und sie am Samstag nicht mehr arbeiten müssen. Die Landwirtschaft wurde dadurch für potenzielle Angestellte sicherlich attraktiver und gegenüber anderen Branchen konkurrenzfähiger, wenn es um die Bewerbung von Angestellten geht. Wie wird die neue Regelung umgesetzt? Um genügend Spielraum für die arbeitsintensiven Frühlings- und Sommermonate zu haben, rate ich, im Februar den Mut zu haben, Minus-Stunden bei den Lehrlingen zu schreiben. Ich selbst spreche nicht mehr von Frei und Ferien, sondern von der Umsetzung der Jahres­arbeitszeit. Ist die Arbeitszeit ein Diskussionspunkt auf den Betrieben während der Lehre? Sicherlich kommt es in regelmässigen Abständen zu Diskussionen bezüglich der Arbeitszeit. Ich erwarte von den Lehrbetrieben, dass sie sich an dem kantonalen Normalarbeitsvertrag St. Gallen halten, die Rahmenbedingungen sollen für alle Lernenden gleich sein. Gleichzeitig erwarte ich auch, dass sich die Lernenden auf den Lehrbetrieben um ihre Lehre bemühen und sich einsetzen, da sie sich für diese Lehre freiwillig entschieden haben. Betriebe mit wiederholten starken Verstössen aufgrund der Arbeitszeit kennen wir im Kanton St. Gallen jedoch nicht.

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