Kurz & bündig - Selbständigerwerbende zahlen die AHV vierteljährlich ein. - Drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Rentenbezug lohnt es sich, Szenarien mit Familie, Versicherungsberatern und Treuhändern zu diskutieren und durchzurechnen. - Paare mit grossem Altersunterschied, bei denen nur eine Person einbezahlt hat, müssen wegen den Bestimmungen für Nichterwerbstätige besonders genau rechnen. Wer pensioniert wird,…

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