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Eine Generationengemeinschaft ist wie ein Trainingslager für die Hofübergabe

Den Hof gemeinsam führen und Verantwortung auf mehrere Schultern verteilen. Eine Generationengemeinschaft bietet Jung und Alt viele Vorteile und kann Schritt für Schritt zur Hofübergabe führen. Treuhänder Heinrich Schäublin erklärt, worauf es bei der Zusammenarbeit ankommt und was dabei geregelt werden muss.

Kurz & bündig

  • Die Generationengemeinschaft ist eine Übergangslösung zur Hofübergabe und sollte 5 bis 10 Jahre dauern.
  • Eigenkapital, Einkommensverteilung, Investitionen und Verantwortlichkeiten müssen vertraglich geregelt werden.
  • Die Generationengemeinschaft eignet sich eher für grössere Betriebe.
  • Die Generationengemeinschaft ist juristisch gesehen eine einfache Gesellschaft.

Den Hof übernehmen, ohne dass die junge Generation sofort alles kaufen und finanzieren muss – genau hier setzt die Generationengemeinschaft (GG) an. Sie bietet die Möglichkeit, Verantwortung und Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen und gleichzeitig Eigenkapital aufzubauen. Heinrich Schäublin, Berater bei der Nebiker Treuhand AG in Sissach BL, hat während seiner Karriere bereits zahlreiche Generationengemeinschaften gegründet und wieder aufgelöst. Er erklärt, worauf es bei der Zusammenarbeit zwischen Jung und Alt ankommt und wo mögliche Stolpersteine liegen.

«Die Generationengemeinschaft ist eine Art Trainingslager. So können junge Menschen in die Verantwortung hineinwachsen und von der Erfahrung und dem Wissen der älteren Generation profitieren, währenddessen diese noch nicht komplett abgenabelt wird», betont Heinrich Schäublin.

Ein Vertrag dient immer zur Vorbeugung

Der Grundstein für die Gründung einer GG ist die Zusammenarbeit. Jung und Alt müssen am gleichen Strick ziehen und den Betrieb weiterentwickeln wollen. Heinrich Schäublin empfiehlt, sich mindestens ein Jahr im Voraus konkrete Gedanken zum GG-Vertrag zu machen. Die Generationen müssen individuelle Wünsche und Vorstellungen diskutieren. «Bei der Besprechung und dem Aufsetzen des Vertrages merke ich, ob die Zusammenarbeit funktioniert und ob die Generationen gleich ticken. Das ist sehr wichtig für eine erfolgreiche Generationengemeinschaft», betont Schäublin.

Der Teufel liegt häufig im Detail. Aus Erfahrung weiss Heinrich Schäublin, dass sich die Generationen bei produktionstechnischen Fragen (wie z. B.: welche Kuhrasse im Stall stehen soll oder welche Kulturen angebaut werden) meistens einig sind. Anders kann dies bei finanziellen Fragen aussehen, insbesondere bei der Anschaffung neuer Maschinen. Deshalb müssen solche Fragen unbedingt diskutiert und vertraglich festgehalten werden. «Ein Vertrag dient immer zur Vorbeugung und definiert gemeinsame Leitplanken», sagt Schäublin.

Zwei Verträge, eine Gemeinschaft

Wie funktioniert eine GG überhaupt im Detail? Sämtliches Inventar (Tiere, Maschinen, Vorräte …) und wenn vorhanden das Eigenkapital (Erspartes) der jungen Generation wird in die GG eingebracht. Sämtliche Gebäude und Land bleiben aber im Besitz der älteren Generation und werden gegen einen Pachtzins zur Verfügung gestellt. Deshalb braucht es zwei Verträge, einen für die Generationengemeinschaft und einen Pachtvertrag für die Liegenschaft. Für den Pachtvertrag dient in der Regel das Pachtrecht zur Orientierung. Die Wohnungen werden meistens weder in die GG noch in den Pachtvertrag mit einbezogen. Zugepachtete Parzellen von Dritten können zur Nutzung in die GG eingebracht werden, was nicht als Unterverpachtung gilt.

Damit von Anfang an klar ist, wem was gehört und wie die Gemeinschaft funktioniert, werden die Grundlagen gemeinsam diskutiert und vertraglich niedergeschrieben.

Alle Zahlen zum Inventar werden in einer Eröffnungsbilanz festgehalten. «Bei der Gründung der GG empfehle ich, das Inventar zum Nutzwert zu schätzen, aber zum Buchwert einzubringen», erklärt Schäublin. Das sei steuerlich sinnvoller, weil damit vorerst ein Liquidationsgewinn vermieden werde. Später bei der Auflösung der GG und der definitiven Hofübergabe macht es gemäss Vorgaben des bäuerlichen Bodenrechts Sinn, das Inventar zum Nutzwert zu übergeben und die Besteuerung des allfällig entstehenden Liquidationsgewinns zu optimieren (privilegierte Besteuerung bei Geschäftsaufgabe).

Sämtliches Eigenkapital (Inventar) wird innerhalb der GG verzinst und gehandhabt wie ein Darlehen. Am Anfang bringt die ältere Generation häufig 100 Prozent Eigenkapital rein, während der Juniorpartner noch nichts einbringt. «Ich finde es besser, wenn die junge Generation zumindest 5 Prozent Eigenkapital mitbringt oder die Starthilfe auslöst», empfiehlt Schäublin.

(Bild: privat)

«Eine Generationengemeinschaft ist eine gute Lösung zum Start in die Selbständigkeit.»

Heinrich Schäublin, Nebiker Treuhand

Danach werden sämtliche landwirtschaftliche Einnahmen und Ausgaben über das neue Konto der GG getätigt. Wichtig ist, die Einkommensverteilung im GG-Vertrag zu regeln. Monatlich bekommen beide Gemeinschaftspartner einen fixen Betrag aus dem GG-Konto, um private Ausgaben zu bezahlen. Dieser Betrag wird als Kapitalbezug verbucht. «Meistens wird das Einkommen 50/50 aufgeteilt. In einigen Fällen habe ich es auch schon erlebt, dass in den ersten zwei Jahren die Einkommensverteilung 60/40 zugunsten der älteren Generation geregelt wird, wegen dem Wissensbonus. Später dann aber 50/50», erklärt Schäublin.

Was ebenfalls vertraglich geregelt wird, sind Investitionsentscheide und Verantwortlichkeitsbereiche. Bei Betrieben mit mehreren Standbeinen kann zum Beispiel der Juniorpartner die Verantwortung über den Milchviehstall übernehmen und Kuhkäufe ohne das Einverständnis des älteren Partners tätigen. Dann wird zum Beispiel vertraglich niedergeschrieben, dass Investitionen bis 5000 Franken ohne Einverständnis in Einzelunterschrift getätigt werden. Für grössere Investitionen wie den Kauf eines Traktors braucht es unbedingt die Kollektivunterschrift.

Sofern einer der beiden oder beide Partner noch einer ausserbetrieblichen Arbeit nachgehen, muss zwingend vertraglich geregelt werden, ob und wie das Einkommen in die GG einfliesst.

Wann macht eine GG überhaupt Sinn?

Die Gründung einer GG kann sinnvoll sein, wenn sich die junge Generation noch nicht ganz sicher ist, ob sie den Betrieb wirklich übernehmen möchte, und selbst noch nicht genug Eigenkapital hat. Zudem kann sie schrittweise Verantwortung übernehmen und Wissen aufbauen, immer mit der Unterstützung und Erfahrung der älteren Generation. Des Weiteren müssen die Gemeinschaftspartner ähnliche Vorstellungen für die Zusammenarbeit und Betriebsentwicklung mitbringen.

Dann gibt es weitere Eckpunkte wie zum Beispiel das Alter und die Ausbildung. Zur Gründung einer GG müssen beide Partner eine landwirtschaftliche Ausbildung haben, sonst werden die Direktzahlungen hälftig gekürzt. Wegen des administrativen Aufwandes (siehe Infobox: Was muss in den Vertrag?) empfiehlt Heinrich Schäublin eine Mindestdauer von 5 bis 10 Jahren für die GG. Limitierend ist schliesslich das Pensionsalter der älteren Generation, spätestens dann muss die GG wieder aufgelöst werden, weil sonst eine Direktzahlungskürzung erfolgt. Bis zum Alter von 35 Jahren kann die Starthilfe innerhalb der GG ausgelöst werden, um beispielsweise das Inventar zu einem Teil abzukaufen oder ein Gebäude zu bauen.

Nicht nur das Alter, sondern auch die Einkommenshöhe ist für Heinrich Schäublin entscheidend. Er sieht die GG vor allem für grössere Betriebe oder in Kombination mit einem Nebenerwerb, zumal das Einkommen schliesslich durch zwei geteilt wird. «Eine GG ist für finanziell potente Betriebe geeignet», so Schäublin.

Grössere Betriebe bieten auch mehr Arbeitsbereiche. Sinnvollerweise können beide Partner zu 100 Prozent auf dem Betrieb arbeiten und davon leben. Nur so kann der Juniorpartner auch vom Wissen des Seniors profitieren und Entscheidungen treffen. «Arbeitet der Juniorpartner in einem hohen Pensum ausserhalb des Betriebes und verdient damit mehr als auf dem Betrieb, dann erachte ich die GG nicht als sinnvoll», weiss Schäublin aus Erfahrung. In solchen Fällen mache ein normales Angestelltenverhältnis mehr Sinn.

Die GG ist eine Übergangsphase

Einen grossen Vorteil der GG sieht Schäublin bei der Arbeitsaufteilung: «Wenn die Beteiligten die Arbeit untereinander gut organisieren, können sie Ferien und Freizeit gut regeln. Dies bietet beiden Beteiligten und ihren Familien mehr Flexibilität und Lebensqualität.» Das würden ihm die Kunden nach der Gründung der GG häufig rückmelden.

Die GG kann ein erster Schritt in Richtung Hofübernahme sein. «Eine Generationengemeinschaft ist immer eine Übergangsphase», sagt Schäublin. «Sie dient entweder zur kompletten Hofübernahme durch die junge Generation oder aber wenn es nicht funktioniert, führt die Auflösung zurück zum Urzustand.»

Die Verantwortung wird übergeben, während die Eigentumsverhältnisse der Liegenschaft gleich bleiben. Damit ist die GG ein guter Versuch, um zu sehen, wie das Leben langfristig als BetriebsleiterIn wäre.

Was muss in den Vertrag?

Damit die Zusammenarbeit funktioniert, sollten unter anderem folgende Punkte im GG-Vertrag festgehalten werden:

  • Wert des eingebrachten Inventars
  • Einlagen und Verzinsung des Eigenkapitals
  • Einkommensverteilung zwischen den Generationen
  • Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten
  • Investitionsentscheide und Unterschriftsregelungen
  • Umgang mit ausserbetrieblichem Einkommen
  • Kost und Logis des Juniorpartners
  • Ferien und Freizeit 
  • Naturallieferungen
  • Regelungen für die Auflösung der GG
  • Übergang zur definitiven Hofübernahme
  • Entschädigung für Land und Ökonomiegebäude (separat im Pachtvertrag geregelt)

Je genauer diese Punkte vor Beginn der GG-Gründung geklärt sind, desto geringer ist das Konfliktpotenzial später.

Diese administrativen Aufwände kommen bei einer GG-Gründung dazu

  • Inventaraufnahme, Inventarschätzung (für Maschinen und Zugkräfte) und Inventarkaufvertag.
  • Festlegen der Entschädigung für das Land und die Betriebsgebäude, welche der GG zur Nutzung überlassen werden, in Form eines Pachtvertrages.
  • Vertrag für die Generationengemeinschaft, der die Zusammenarbeit der beiden Partner regelt.
  • Gesuch zur Starthilfe einreichen, zum Beispiel zum Kauf des Inventars.
  • Die Rechnungsadressen und Konten müssen auf den neuen Namen der Generationengemeinschaft geändert werden. Diesbezüglich sind Lieferanten und Abnehmer sowie die kantonale Stelle rechtzeitig zu informieren.
  • Der Juniorpartner hat sich bei der kantonalen Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbender anzumelden.

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