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Wer bauen möchte, braucht ein Abbruchgebäude

Die zweite Etappe des Raumplanungsgesetzes ist seit dem 1. Juli 2026 in Kraft. Es gibt den Kantonen viel Spielraum. Martin Rufer vom SBV erklärt, was neu ist und wieso es sich lohnt, jetzt schon zu überlegen, welche Gebäude Abrisskandidaten sind.

Die Landwirtschaft hat in der Landwirtschaftszone Vorrang: Das klingt logisch, doch im Alltag ist es keine Selbstverständlichkeit. Martin Rufer, Direktor des Schweizer Bauernverbands (SBV), ist froh, dass dank der zweiten Etappe des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) der Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone gestärkt wird. «Damit wird sichergestellt, dass bestehende landwirtschaftliche Betriebe ihre Tätigkeit weiterhin ausüben und entwickeln können, ohne durch nachträglich entstandene Wohnnutzungen übermässig eingeschränkt zu werden», sagt er.

Stabilisieren, abbrechen und gezielt weiterentwickeln

Seit dem 1. Januar 2026 sind erste Bestimmungen des RPG 2 in Kraft, seit dem 1. Juli gelten drei neue Bestimmungen.

  1. Das Stabilisierungsziel ist ein zentrales Element des RPG 2. Die Anzahl Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzonen dürfen gegenüber dem Referenzzustand nicht um mehr als 2 Prozent zunehmen. Als Referenzwert dient der Bestand zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung im Parlament am 29. September 2023. Für jeden Kanton hat der Bund die Anzahl Gebäude und den Umfang der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen berechnet. Wird das Stabilisierungsziel nicht eingehalten, müssen zusätzliche Bauten oder anrechenbare versiegelte Flächen kompensiert werden. Die Kompensation erfolgt durch den Abbruch bestehender Gebäude bzw. die Renaturierung versiegelter Flächen. Die Kantone haben ab dem 1. Juli 2026 fünf Jahre Zeit, ihre Richtpläne anzupassen und eine kantonale Stabilisierungsstrategie festzulegen.
  2. Neu kann für den Abbruch nicht mehr benötigter Gebäude oder für die Rekultivierung versiegelter Flächen eine Abbruchprämie ausgerichtet werden. Damit sollen Anreize geschaffen werden, nicht mehr genutzte Bauten zurückzubauen und die Landschaft aufzuwerten.
  3. Mit dem sogenannten Gebietsansatz erhalten die Kantone ein neues, freiwilliges Planungsinstrument. Damit können bestimmte Gebiete ausserhalb der Bauzonen gezielt weiterentwickelt werden. Solche Gebiete müssen im kantonalen Richtplan festgelegt werden. Gleichzeitig sind Aufwertungsmassnahmen vorzusehen, und zusätzliche Gebäude oder versiegelte Flächen innerhalb des Gebiets müssen kompensiert werden.

Das klingt kompliziert. Martin Rufer betont aber: «Die grundlegenden Regeln für zonenkonforme landwirtschaftliche Bauten bleiben weitgehend unverändert.» Bauten und Anlagen, die für die landwirtschaftliche Produktion notwendig seien, würden auch künftig grundsätzlich bewilligungsfähig bleiben, so Rufer.

(Bild: SBV)

«Wer jetzt schon weiss, welches Gebäude zum Abbruch steht, verschafft sich Planungssicherheit.»

Martin Rufer, Direktor SBV

Viel Spielraum für die Kantone

Der Spielraum der Kantone bei der Umsetzung ist gross, die Bestimmungen legen einzig einen Rahmen auf Bundesebene fest. So muss jeder Kanton festlegen, wie er die Stabilisierungsziele erreichen will. Die Kantone können regeln, welche Nutzungen prioritär behandelt werden oder wie die verfügbaren Spielräume genutzt werden. «Dabei können Kantone beispielsweise Bauvorhaben der öffentlichen Hand oder der Landwirtschaft gezielt begünstigen», erklärt Rufer.

Auch die konkrete Ausgestaltung der Abbruchprämie liegt weitgehend bei den Kantonen: Sie bestimmen insbesondere die Finanzierungsmechanismen.

Anders sieht es aus, wenn die Planung schon abgeschlossen ist: «Da kann es sinnvoll sein, die Baueingabe möglichst rasch einzureichen.» Denn: Mit der Umsetzung des Stabilisierungsziels werden zusätzliche Anforderungen und Kompensationsmechanismen eingeführt. Je stärker die kantonalen Spielräume ausgeschöpft werden und je näher ein Kanton an seine Stabilisierungsgrenzen gelangt, desto anspruchsvoller könnten Bewilligungsverfahren künftig werden.

Abbruchobjekte muss man im Auge behalten: Wer ein Bauvorhaben erst in einigen Jahren realisieren möchte, sollte sich frühzeitig um mögliche Kompensationsobjekte kümmern. Dazu gehören insbesondere nicht mehr benötigte Gebäude, die zurückgebaut werden können. «Wer sie bereits heute einplant, verschafft sich für spätere Projekte mehr Planungssicherheit», gibt Rufer zu bedenken.

Für die Landwirtschaft sind das Stabilisierungsziel sowie der Planungs- und Kompensationsansatz herausfordernd. Andere Punkte sind jedoch vorteilhaft. Deshalb ist die Bilanz ausgewogen. (Bild: «die grüne» / Nicole Geiser / Quelle: SBV)

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