Schweizer Landwirt bei illegalem Heuimport erwischt

Heuimport ohne Exportdeklaration gilt als Schmuggel und wird bestraft. Ein Landwirt, der sein Heu selber aus dem Ausland holte, wurde gebüsst.

Wer Heu ohne gültige Exportdeklaration oder über die sogenannte grüne Grenze transportiert, macht sich des illegalen Heuschmuggels schuldig. Das musste ein schweizerischer Landwirt erfahren, der kurzerhand sein Heu in Frankreich selber holte. Auch wenn der Zollansatz wegfällt, darf Heu nicht ohne Anmeldung beim Zoll importiert werden. Zudem bleibt das Heu mehrwertsteuerpflichtig.

Französischer Zoll verschärft Kontrollen

Laut Medienberichten musste der fehlbare Landwirt nicht nur eine Busse bezahlen, sondern auch das Heu in Frankreich wieder verkaufen. Der Fall löste bei den französischen Berufskollegen Unmut aus, da die Trockenheit auch in einigen Regionen Frankreichs zu einem Futterengpass geführt hat. Der französische Zoll hat nun seine Kontrollen verschärft. Allerdings verlaufen die meisten Importe regelkonform. Landwirte, die ihr Futter selbst importieren, sollten sich unbedingt vorher um die nötigen Papiere und Bewilligungen kümmern.

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