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Verordnungspaket 26 verabschiedet: Einkommensvergleich bleibt, Entsorgungsbeiträge sinken

Die Anpassungen im Verordnungspaket 2026 sollen den administrativen Aufwand senken und mehr Handlungsspielräume schaffen – was laut SBV gelungen ist. Ein umstrittener Punkt ist weg, dafür kommt eine Beitragskürzung hinzu.

Im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage vom Januar hat sich am Verordnungspaket 26 (VP 26) nicht sehr viel verändert. Allerdings verzichtet der Bundesrat darauf, für den Vergleich der landwirtschaftlichen Einkommen mit jenem der restlichen Bevölkerung künftig einen anderen Parameter zu verwenden. Dies, «aufgrund der breiten Ablehnung in der Vernehmlassung», heisst es in den Unterlagen. Die Frage soll geklärt werden, nachdem die Beratung einer hängigen Kommissionsmotion abgeschlossen ist. Aus Sicht des Schweizer Bauernverbands (SBV) wäre der Median das richtige Vergleichsmass, um die Einkommenssituation nicht zu verzerren.

Auch das Haushaltseinkommen berücksichtigen

Entschieden ist hingegen, dass zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaftsbetriebe künftig neben dem Arbeitsverdienst auch das Haushaltseinkommen zu berücksichtigen ist. Der SBV fordert zusätzlich die Analyse der Stundenlöhne der Familienarbeitskräfte, um Unterschiede im geleisteten Arbeitseinsatz angemessen einzubeziehen.

Kosten wohl auf die Lieferanten abgewälzt

Neu hinzugekommen ist eine Änderung bei den Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten. Die Einheitsbeiträge werden linear um etwa vier Prozent gekürzt. Das ergibt insgesamt drei Millionen Franken weniger. Es handelt sich um ein Sparziel des Bundesrats in seinem Budgetvorschlag für 2027. Die drei Millionen fliessen in die Beihilfen Pflanzenbau. Mit den angepassten Beiträgen fallen Kosten von einigen Tausend Franken für die Umsetzung in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) an.

Zu spüren bekommen die Kürzungen die Tierhaltenden und die Schlachtbetriebe. Es sei davon auszugehen, so der Erläuternde Bericht zum VP 26, dass die Schlachthöfe ihren Einnahmeverlust zu einem grossen Teil auf die Schlachttierlieferanten (unter anderem die Mäster) überwälzen werden.

Vereinfachungen bei den Direktzahlungen

Gegenüber der BauernZeitung hatte sich die Vogelwarte kritisch zu dem Vorhaben geäussert, verschiedene BFF-Typen auf offener Ackerfläche zwecks Vereinfachung zusammenzulegen. Der Bundesrat ist aber dabeigeblieben.

Weiter wird für den Produktionsbeitrag für schonende Bodenbearbeitung die Vorgabe gestrichen, wonach diese Massnahme mindestens 60 Prozent der offenen Ackerfläche des Betriebs umfassen muss. Ebenso fällt das Obligatorium für Bodenproben alle zehn Jahre im ÖLN und es werden mehr Pflanzenschutzmittel ohne Sonderbewilligung erlaubt. Hier geht es primär um Insektizide zur Bekämpfung von Getreidehähnchen, Kartoffelkäfern und Blattläusen. Dies, um die Anzahl der zu beantragenden Sonderbewilligungen zu reduzieren, so der Bundesrat. Auch Herbizide im Vorauflauf dürfen künftig mit weniger Einschränkungen verwendet werden. Mit der Aufnahme von Nutzgehölzen auf LN in die Definition von Dauerkulturen vereinfacht das neue VP Agroforstprojekte.

«Praxistauglich», findet der SBV

Alles in allem zeigt sich der SBV ziemlich zufrieden mit dem Paket. Es bringe praxistaugliche Vereinfachungen, mehr Handlungsspielraum und eine administrative Entlastung für die Bauernbetriebe, lobt er. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

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