Die Vereinigung Schweizer Milchindustrie (VMI) ringt seit Längerem um griffige und gleichzeitig praktikable Regeln für das Schauwesen. Ziel war es, der zunehmenden öffentlichen Kritik an überladenen Eutern zu begegnen und gleichzeitig eine kontrollierbare Lösung zu finden, um die Glaubwürdigkeit der Branche keinen Schaden zukommen zu lassen.
Keine Symptombekämpfung
Nun hat man eine Lösung gefunden. Diese Woche hat der VMI-Vorstand neue Richtlinien beschlossen und an die Mitglieder verschickt. Die Richtlinien waren von einem Fachausschuss in monatelanger Arbeit ausgearbeitet worden. Darin verzichtet die VMI auf ein Collodium-Verbot, da es sich hier aus Sicht der Verarbeiter um Symptombekämpfung handelt. Damit deckt sich seine Haltung mit derjenigen des Nationalrats, der am Mittwoch einer Motion für ein Zitzenverklebeverbot eine Absage erteilt hat.
Bisher 18 Stunden und mehr
Gleichzeitig verschärft die VMI die Regeln in Sachen Zwischenmelkzeit. Diese werden auf maximal 14 Stunden festgelegt. Die Beschränkung ist eine einschneidende Neuerung für die Aussteller, sind doch Zwischenmelkzeiten von 18 Stunden und mehr bei der Schauvorbereitung an der Tagesordnung.
Die Richtlinien, welche der BauernZeitung vorliegen, umfassen im einzelnen die folgenden fünf Punkte:
- Einhaltung des Ausstellungsreglements der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter (ASR).
- Maximale Zwischenmelkzeiten von 14 Stunden, wobei man sich hier an den Vorgaben der Branchenstandards für nachhaltige Milch ("Grüner Teppich") orientiert.
- Konsequente Durchführung der Euterkontrolle mit Ultraschall bei den wichtigsten Schauen gemäss Anhang 3 des ASR-Reglements (Swiss Expo, Tier & Technik, Expo Bulle, Bruna, Braunvieh Betriebsmeisterschaft, Swiss Classic, Swiss Red Night und Swiss Jersey Night).
- Gewährung des Zugangs zu allen Ausstellungsbereichen für Vertreter der VMI-Betriebe oder mandatierte Unternehmen.
- Schliesslich muss für jede Schau ein Bericht über die ergriffenen Massnahmen und die ausgesprochenen Sanktionen erstellt werden.
Keine Sippenhaftung
Die neuen Richtlinien fokussieren auf die Aussteller und nehmen nicht alle Lieferanten eines Verarbeiters in Sippenhaft. Abgesichert werden die Massnahmen mit einem Vertrag zwischen Ausstellungsorganisatoren und dem jeweiligen Verarbeiter oder Handelsunternehmen, welches die Milch von den Schauen übernimmt oder die jeweilige Schau sponsert. Damit werden einzelbetriebliche Lösungen, wie sie etwa Elsa mit ihrem Verklebeverbot im Nachhaltigeitsstandard festgesetzt hat, voraussichtlich hinfällig. Fragen stellen sich noch bezüglich der Kontrolle dieser neuen Richtlinie. Wenn man die Zwischenmelkzeiten für jeden Aussteller und jede Kuh genau messen will, braucht es entweder viel Personal oder aufwendige technische Lösungen. Man darf gespannt sein, wie die VMI das umsetzen (lassen) wird.

