Überrascht, übergangen, frustriert und hilflos. So beschreibt Niklaus Essig aus der Gemeinde Mettauertal AG seine Gefühle, als er vor ungefähr einem Jahr erfuhr, dass auch sein Betrieb erheblich von der Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) betroffen ist.
Doch Essig erfuhr dies nur, weil der Kanton einen Bau von Terrassenhäusern in Mettnau stoppte. Dieser war aber schon voll im Gange und war bewilligt gewesen. Der Grund dafür: Nach dem Aushub der Baugrube wurde klar, dass diese bis in das Gebiet reicht, das 2010 ins Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW) aufgenommen wurde.
Die Pufferzonen sind das Problem
Insgesamt sind es in der Gemeinde Mettauertal sechs Gebiete, die eine vollständige Umsetzung erfordern, und 13 Gebiete, in denen eine Ergänzung erforderlich ist.
Zwei Parzellen davon gehören Niklaus Essig: eine QII-Wiese mit angrenzendem Acker sowie eine QII-Wiese mit angrenzendem Rebberg. Die Wiesen würden Essig weniger betreffen, da diese bereits ökologisch bewirtschaftet werden.
Jedoch sieht die BNO um die TWW-Standorte eine Pufferzone von maximal zehn Metern um das Objekt vor. So steht es in der Vollzugshilfe zur Trockenwiesenverordnung, die vom Bundesamt für Umwelt publiziert wurde.

Niklaus Essig bleibt auf den Kosten sitzen
Die rund 3,3 Hektaren LN bewirtschaftet der Landwirt Niklaus Essig konventionell, so auch die 65 a Reben. Die Umsetzung der BNO würde für ihn bedeuten, dass er den Acker nicht mehr sinnvoll bewirtschaften kann, da dieser erheblich verkleinert werden müsste.
Und, was Niklaus Essig noch mehr trifft: Rund 6 a Reben, sprich knapp zehn % seines Rebberges, könnte er ebenfalls nicht mehr wie bisher nutzen. Dies bedeutet für ihn eine erhebliche Einschränkung.
Eine Umstellung auf Bio wäre eine Möglichkeit oder in dem Bereich die bis zu 30 Jahre alten und gut tragenden Reben durch PIWI-Sorten ersetzen, da diese ökologisch gespritzt werden könnten. Wobei die Kosten der Reben sowie die Ertragseinbussen – er vermarktet seinen «Chilhalder Wein» komplett selbst – von ihm getragen werden müssten. «Über das Eigentum wird einfach bestimmt, das ist nicht das, was ich von einer Demokratie erwarte. Das gleicht einer Diktatur, einer Enteignung», so der Weinbauer.


Die Landwirte halten zusammen
An der Gemeindeversammlung im Juni 2026 wurde in Mettau über die Teilrevision der Parzellen beziehungsweise über deren Verpflichtungskredit abgestimmt. In diesem Zusammenhang hat sich die IG pro Landwirtschaft Mettauertal, der auch Niklaus Essig angehört, abgesprochen und einen Änderungsantrag gestellt.
Stefan Kuhn übernahm die Wortmeldung und erklärte in diesem Rahmen auch, dass die Landwirt(innen) in der Gemeinde bereits über 20 % der Fläche ökologisch bewirtschaften, obwohl für ÖLN lediglich sieben Prozent nötig seien. So forderten die Landwirte, dass der Verpflichtungskredit der Teilrevision der Nutzungsplanung ausschliesslich auf die TWW im Siedlungsgebiet sowie auf eine einzelne LN‑Kompensationsfläche genehmigt werden soll. Dies wurde von der Gemeindeversammlung deutlich angenommen.
Wie geht es weiter?
Was bedeutet dies nun für Niklaus Essig und die weiteren betroffenen Landwirt(innen) und Weinproduzent(innen) in Mettau? Vorerst wird in diesem Bereich keine Umsetzung stattfinden. Allerdings sind die Flächen bereits ausgewiesen, das bedeutet vermutlich, dass es eine Frage der Zeit ist, wann die Einschränkungen in der Bewirtschaftung dennoch gefordert werden.
Niklaus Essig sucht jetzt gezielt nach weiteren betroffenen Landwirt(innen) im Kanton Aargau, damit ein Austausch stattfinden und man sich gemeinsam anwaltlich beraten lassen kann. Denn für Essig ist eines klar: Kampflos aufgeben wird er nicht. Betroffene können sich hier melden.


