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Steueroptimierung ist jetzt noch möglich

Welche Einnahmen und Ausgaben werden auf dem Betrieb bis Ende Jahr getätigt? Die Einteilung kann grosse Differenzen ausmachen.

Mit grossen Schritten nähern wir uns dem Jahresende. In der Alltagshektik im Herbst wird jede Schönwetterstunde ausgenutzt, um die letzten Feldarbeiten zu erledigen und die entsprechenden Vorbereitungen für den Winter zu treffen. Dass man sich dabei oft keine Gedanken zum Betriebsergebnis vom aktuellen Jahr macht, ist nachvollziehbar. Dennoch sollte gerade jetzt, falls nicht bereits in der Vergangenheit geschehen, der Steueroptimierung Beachtung geschenkt werden. Ist das Geschäftsjahr zu Ende, kann nur noch mit der Abschreibungshöhe das Einkommen und somit die Steuerbelastung beeinflusst werden.

Steueroptimierung ist jetzt noch möglich
Beat Schläppi ist Treuhänder mit eidgenössischem Fachausweis bei Agriexpert in Brugg AG.

Betriebsergebnis kennen

Um eine verlässliche Prognose zu fällen, muss auf aktuelle Buchhaltungszahlen zurückgegriffen werden können. Das setzt voraus, dass die Buchhaltung à jour geführt ist. Je aktueller nachgebucht, desto genauer fällt die Prognose aus. Sind die Zahlen beispielsweise bis Ende September erfasst, kann anhand von Vorjahreswerten und der Betriebsleiterprognosen für die restlichen drei Monate geplant werden. Dabei sollte überlegt werden, welche Einnahmen und Ausgaben in den verbleibenden Monaten noch auf dem Betrieb eintreffen können. Dabei von Interesse sind vor allem die Abweichungen zum letzten Jahr. Stehen noch Reparaturarbeiten an Gebäuden oder Maschinen an, welche das Resultat massgebend beeinflussen? Ist eine Anschaffung geplant oder wie werden sich die Vorräte bis zum Jahresende verändern?

Prognose erstellen

Sobald die Prognose für das aktuelle Geschäftsjahr erstellt ist, müssen weitere Faktoren analysiert werden. Gibt es Einkommen ausserhalb des Landwirtschaftsbetriebs und kann in diesem Jahr mit demselben Betrag gerechnet werden? Wurde Taggeld oder eine Rente ausbezahlt? Gibt es in der Familie Veränderungen zum Vorjahr? Hat zum Beispiel ein Kind im Juli die Ausbildung beendet und ist nun erwerbstätig? In diesem Fall wird für dieses Kind der steuerliche Sozialabzug in der Steuererklärung wegfallen, da der massgebende Stichtag der 31. Dezember im Steuerjahr ist. Das steuerbare Einkommen wird um diesen wegfallenden Betrag höher ausfallen.

Steuerplanung angehen

Veränderungen der Einkommenshöhe haben Auswirkungen auf die Fiskalbelastung (Steuern und AHV-Beiträge bei Selbstständigerwerbenden). Wird vorausschauend und idealerweise eine Steuerplanung über mehrere Jahre erstellt, können erheblich Steuern optimiert werden.

Besteht die Möglichkeit, verschiedene grössere Unterhaltsarbeiten auf mehrere Jahre zu verteilen oder sogar in einkommensstarken Jahren zu planen, können damit die Steuerprogression und die Steuerbelastung erheblich gesenkt werden. Bei Baumassnahmen an Liegenschaften muss geprüft werden, ob es sich um wertvermehrende oder werterhaltende Massnahmen handelt. Dabei muss die unterschiedliche buchhalterische Handhabung bekannt sein.

Investitionen sind Gegenstände für den dauernden Gebrauch eines Unternehmens, z. B. der Bau eines Stalls oder der Kauf einer Maschine (wertvermehrend). Buchhalterisch werden die Investitionskosten im Anlagevermögen aktiviert, sie beeinflussen das Jahresergebnis nicht. Um der Wertminderung von Anlagevermögen durch Alterung und Nutzung Rechnung zu tragen, wird dieses abgeschrieben. Dabei sind Abschreibungen einkommenswirksam.

Unterhalts- oder Instandhaltungsarbeiten dienen zum Werterhalt eines Anlageguts. Diese Kosten werden direkt als Aufwand in der Erfolgsrechnung belastet. Muss z. B. das bestehende marode Scheunendach für 120'000 Franken erneuert werden, wird der entsprechende Aufwand bei Unterhaltsarbeiten in der aktuellen Steuerperiode geltend gemacht.

Vorsorge planen

Der Aufbau einer eigenen Altersvorsorge hat eine steuermindernde Wirkung. Einbezahlte Beiträge in die 2. und die 3. Säule können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch der 2. Säule (Pensionskasse) unterstellt. Sie haben dennoch die Möglichkeit, neben der Säule 3a freiwillig eine 2. Säule abzuschliessen, sofern es die Liquidität zulässt und es für die Steueroptimierungen sinnvoll ist. Darum sollte die gewählte Vorsorgelösung so flexibel sein, dass in Jahren mit tiefen Einkommen, z. B. wenn hohe Unterhaltsarbeiten anfallen, entsprechend weniger einbezahlt werden muss. Es können nur Beträge steuerlich in Abzug gebracht werden, wenn die Einzahlung in diesem Jahr auf dem jeweiligen Vorsorgekonto gutgeschrieben werden kann (idealerweise werden solche Beträge noch vor Weihnachten einbezahlt). Dies gilt sowohl für die 2. als auch für die 3. Säule.

Massnahmen treffen

Mit diesem Wissen können Unterhaltsarbeiten, Abschreibungen und Beiträge für die persönliche Vorsorge optimal aufeinander abgestimmt werden. Mit einer vorausschauenden Planung der familiären und der betrieblichen Situation kann also Einfluss auf die Steuerbelastung genommen werden.

Weitere Informationen:

Bei Fragen erkundigen Sie sich bei Beat Schläppi. Er ist Treuhänder mit eidgenössischem Fachausweis bei Agriexpert in Brugg AG, 056 462 52 71.

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