Nach Ansicht des Nationalrats sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Kantone ihren Weinbetrieben auf freiwilliger Basis die Schaffung einer Klimareserve erlauben können. Er nahm eine parlamentarische Initiative der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) mit 112 zu 47 Stimmen bei 24 Enthaltungen an. Das Geschäft muss noch von der ständerätlichen Schwesterkommission oder vom Ständerat angenommen werden.

Mit der Massnahme soll verhindert werden, dass Schweizer Weine ihren Marktanteil verlieren, wenn sie nicht geliefert werden können, wie Kommissionssprecher Olivier Feller (FDP/VD) ausführte. Konkret ermöglicht die Klimareserve, Traubenmengen zu ernten, die über den kantonalen Quoten, aber unter dem nationalen Maximalernteertrag für AOC-Weine liegen und die nicht direkt vermarktet werden dürfen.

Minderheit warnte vor administrativem Aufwand

Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) sprach sich im Namen einer Minderheit gegen die Vorlage aus. Hier solle etwas reguliert werden, das gar nicht nötig sei und nur zu administrativem Aufwand führe, sagte sie. Die Kantone könnten bereits heute die Erntemengen festlegen. Und es gebe bislang überhaupt keine Probleme. Die Kantone könnten einfach die Limiten auf das richtige Niveau heben. Es brauche nicht noch eine zusätzliche Regulierung. Sie fand kein Gehör.