Die Gespräche um die Eigentumsverhältnisse von Alpgebäuden im Toggenburg gehen in die nächste Runde. Im April 2022 stellte der Kanton St. Gallen an drei öffentlichen Informationsveranstaltungen mögliche Lösungsansätze vor. Damals wurde auch angekündigt, dass es unter dem Dach des Alpwirtschaftlichen Vereins Toggenburg ein Treffen mit allen 30 Korporationspräsidenten geben soll. Dieses Treffen fand am 24. Mai statt.
Bedürfnisse der Bauern aufgenommen
Gemäss Medienmitteilung des Kantons ging es beim Treffen insbesondere darum, die kantonalen Muster des Alpzimmervertrags und des Baurechtsvertrags vertieft zu diskutieren und zu bearbeiten und diese auf die Bedürfnisse der Alpbewirtschaftung abzustimmen.
Wie Markus Hobi, Leiter des Landwirtschaftlichen Zentrums St. Gallen Salez, auf Anfrage erklärt, gibt es zwar seit 2020 ein Muster eines Alpzimmervertrags. Inzwischen bestehe der Wunsch, diesen Vertrag so anzupassen, dass insbesondere der Übertrag an die nächste Generation sauber geregelt werden könne, so Hobi.
Seit die Alpkorporationen als Eigentümerinnen der Alpgebäude im Grundbuch eingetragen sind, gab es einige Fälle, in denen die Gebäude von den Nutzern nicht mehr auf den Nachfolger übertragen werden konnten. Hier besteht gemäss Hobi derzeit die grösste Unsicherheit. «Sowohl beim Alpzimmervertrag wie auch beim Baurechtsvertrag sind Regelungen betreffend Übertrag an die nächste Generation oder bei einem Verkauf wichtige Punkte, die geregelt werden müssen.»
Weitere Gesprächsrunde im Herbst
An der Versammlung wurde ein Entwurf mit diesen besonderen Regelungen aus alpwirtschaftlicher Sicht besprochen und weitere Vorschläge aufgenommen. Thomas Bohl, Präsident des Alpwirtschaftlichen Vereins Toggenburg, sagt gegenüber der BauernZeitung: «Es waren gute und sachliche Gespräche. Unsere Anliegen wurden aufgenommen.»
Nun liegt es an den Alpkorporationen, festzulegen, wie sie mit dem Eigentum an Alpgebäuden zukünftig umgehen wollen. Diese Diskussionen hätten teilweise stattgefunden, jedoch noch nicht überall, sagt Bohl. Ein weiteres Treffen der Korporationspräsidenten wird gemäss Bohl im Herbst nach der Alpzeit stattfinden. Bis dahin wird der Kanton die Musterverträge anpassen.
Regierung gewährt Frist
An der Versammlung wurde zudem über die Beantwortung der Interpellation «Baurecht auf Alpgebäude im oberen Toggenburg» informiert. Die Regierung hält fest, dass es eine Diskrepanz zwischen den gelebten Verhältnissen und den im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnissen gibt. Schon vor der Einführung des Eidgenössischen Grundbuchs sei das Kantonale Grundbuch durch die politischen Gemeinden geführt worden. Bezüglich der Grundstücke der Alpkorporationen gab es jedoch wenige Handänderungen. Entsprechend fanden diese Grundstücke kaum Eingang ins Kantonale Grundbuch.
Gemeinden, die das Alpbuch noch nicht eingeführt haben oder noch über ein provisorisches Alpbuch verfügen, müssen dies bis zum 1. Januar 2023 nachführen. Betroffen sind fünf Alpkorporationen in der Gemeinde Nesslau. Wegen der kurzen Frist stellt die Regierung in Aussicht, die Frist auf begründeten Antrag bis 1. Januar 2026 zu verlängern.
Hier geht's zur Interpellation und zur Antwort der Regierung

