Fromarte: Zulage für Verkehrsmilch darf nicht auf Kosten der Verkäsungszulage steigen

Im neuen Verordnungspaket ist eine Umlagerung der Milchpreisstützung vorgesehen. Das sei eine Diskriminierung und Schwächung der Käsebranche, findet Fromarte.

Die Käsebranche sei eine der wenigen stabilen und verlässlichen Exportbranchen in der Corona-Krise und zudem wertschöpfungsstark. Angesichts dessen und da die Exporte zunehmen und die Importe explodieren, sei es nicht angebracht, die ganze Käsebranche zu schwächen, schreibt Fromarte in einer Mitteilung.

Mehr Mittel für die Verkehrsmilch

Für eine Erhöhung der Zulage für Verkehrsmilch müssen aus Sicht der Fromarte zwingend die finanziellen Mittel dafür aufgestockt werden. Es dürfe nicht auf Kosten der Verkäsungszulage gehen, die als Kompensation für den weggefallenen Grenzschutz gegenüber der EU bei Einführung des Käsefreihandels eingeführt worden war.

Eine Umlagerung komme einer «Diskriminierung gegenüber dem geöffneten Bereich des Milchmarktes gleich und bedeutet zudem eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten des geschützten Bereichs des Milchmarktes.»

Das wurde vorgeschlagen

Im neuen Verordnungspaket, das seit heute in der Vernehmlassung ist, ist Folgendes vorgesehen:

  • Erhöhung der Zulage für Verkehrsmilch per 1. Januar 2022 von 4,5 auf 5 Rappen pro Kilogramm Milch
  • Senkung der Verkäsungszulage von 15 auf 14 Rappen pro Kilogramm Milch

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  • Die meisten Verordnungen aus dem aktuellen Paket treten am 1. Januar 2022 in Kraft. (Bild Intuitivmedia/Pixabay)

    Das Verordnungspaket 2021 geht in die Vernehmlassung – das steckt drin

    12 Verordnungen sind zur Stellungnahme vorgelegt. Darunter ist eine Erhöhung der Zulage für Verkehrsmilch und eine Senkung der Verkäsungszulage. Ausserdem soll für die Einfuhr diverser Produkte die Bewilligungspflicht fallen.
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