Nach dem Parlament hat auch der französische Senat der Notfallzulassung zugestimmt. Damit haben die französischen Rübenpflanzer die Möglichkeit, nächstes Jahr wieder gebeiztes Saatgut zu verwenden und damit die Viröse Vergilbung zu bekämpfen. Diese werden durch Blattläuse übertragen.

Neonicotinoide sind in der EU und in der Schweiz wegen ihrer Gefährlichkeit für Bienen verboten worden. Zuckerrüben sind jedoch keine blühende Kultur und deshalb für Bienen unattraktiv. Auch in der Schweiz steht derzeit kein wirksames Mittel gegen die Viröse Vergilbung zur Verfügung. Viele Pflanzer in den westlichen Anbaugebieten verzeichnen deshalb grosse Ertragseinbussen. Das Bundesamt für Landwirtschaft will bis Ende Oktober entscheiden, ob auch in der Schweiz eine befristete Notfallzulassung erteilt wird.

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