In Gossau darf eine Firma aus Wädenswil eine Bodenaufwertung auf einer Landwirtschaftsparzelle nicht ausführen. Das entschied das Bundesgericht Mitte November 2023 und gab damit den Vorinstanzen recht. Die Zürcher Baudirektion hatte argumentiert, die rund sieben Hektaren hätten Potenzial für die Regeneration als Feuchtgebiet. Diskussion um Landwert Das Bundesgericht folgte der Argumentation des Baudepartements, mit…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 3 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.