Die UREK-N beschloss, sich nicht auf die Botschaft der 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes einzutreten. Dieser Entscheid wird vom SBV begrüsst, wie der Verband in einer Medienmitteilung schreibt. Die Vorlage sei so dürftig und unausgereift, dass nur ein Neuanfang ein gutes Resultat verspreche. 

Für den SBV seien insbesondere die vom Bund vorgeschlagenen Strafbestimmungen, die Speziallandwirtschaftszonen für die Tierhaltung, die Beseitigungspflicht mit Grundpfand und der Planungs- und Kompensationsansatz inakzeptabel.

Zudem blieben im bundesrätlichen Vorschlag wichtige und aktuelle Probleme unbeantwortet, wie der SBV weiter schreibt. Man hoffe nun dass das Plenum des Nationalrats dem Entshceid der vorberatenden Kommission folge.