Die Baselbieter Regierung will landwirtschaftliche Betriebe mit zinslosen Überbrückungskrediten stützen. Gesuche nimmt die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) schon jetzt entgegen und prüft sie. Ausgezahlt werden die kantonalen Darlehen aber erst, wenn der Landrat die Ausgabenbewilligung von 2 Millionen Franken beschlossen hat. Ob und wann das Parlament die Vorlage behandelt, liegt laut VGD beim Landrat. Das Ja des Bundesparlaments braucht es dafür nicht: Lehnt Bern die zusätzlichen 54 Millionen Franken Betriebshilfe ab, kann der Kanton die Kredite als rein kantonale Darlehen gewähren. Zieht der Bund mit, verdoppelt sich der Topf, und die VGD will den bisherigen Höchstbetrag von 50 000 Franken pro Betrieb voraussichtlich anheben.
Der Kanton Basel-Landschaft gilt in diesem Sommer als besonders betroffen. Flache, durchlässige Böden, wenige grosse Gewässer und überdurchschnittliche Hitze haben Wiesen, Weiden und Ackerflächen rasch austrocknen lassen. Rund 70 Prozent der gut 850 Betriebe halten Nutzvieh, ein Grossteil der Fläche dient der Futterproduktion. Maisverluste von 25 bis 40 Prozent und ausgefallene Grünlandschnitte zwingen viele Höfe, Winterreserven schon jetzt anzugreifen.
Der Regierungsrat hat dem Landrat am 1. September eine Ausgabenbewilligung von maximal 2 Millionen Franken überwiesen. Das Geld soll in den bestehenden revolvierenden Fonds für Betriebshilfedarlehen (Fonds de Roulement) fliessen. Dieser umfasst rund 4,6 Millionen Franken, liquide sind derzeit nur etwa 600 000 Franken. Die 2 Millionen sollen den Spielraum erweitern.
Gesuch an Landwirtschaftliche Kreditkasse
Vorgesehen sind zinslose Darlehen von 10 000 bis 50 000 Franken pro Betrieb, rückzahlbar innert höchstens zehn Jahren. Gesuche gehen an die Landwirtschaftliche Kreditkasse am Ebenrain. Beizulegen sind eine Begründung des beantragten Betrags und die letzten beiden Buchhaltungsabschlüsse. Die Kasse prüft die Tragbarkeit; der Ebenrain verfügt den Kredit und lässt ihn grundbuchlich sichern.
Die Begrenzung ist Absicht. Die 2 Millionen seien ein Höchstbetrag, schreibt die VGD. Weil unklar sei, wie viele Gesuche eingehen, habe man den Rahmen nach unten und oben begrenzt, «damit mehr Betriebe einen Antrag stellen» können. Als Referenz dienten die Frostschäden von 2017. Gleichzeitig liegen der Direktion «erste Meldungen von finanziellen Einbussen, welche über 100 000 Franken liegen», vor. Beschliesst das Bundesparlament die vom Bundesrat beantragten zusätzlichen 54 Millionen Franken Betriebshilfe, «werden wir mehr Mittel zur Verfügung haben. In diesem Fall werden wir den Maximalbetrag voraussichtlich erhöhen können.» Hohe Darlehen bedeuten aber auch höhere Rückzahlungstranchen in den Folgejahren.
Erste Anfragen sind bereits eingegangen
Der Antrag ist bewusst optional formuliert. Der Fonds wird je zur Hälfte von Bund und Kanton gespiesen. Zieht Bern mit, gelten die 2 Millionen als Kantonsanteil. Lehnt das Bundesparlament ab, kann Basel-Landschaft die Kredite als rein kantonale Darlehen vergeben.
Aktuell sind bei der VGD erst vereinzelte Anfragen eingegangen. Der weitere Zeitplan liegt beim Landrat; ein genauer Kommissionstermin steht nicht fest. Die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum.
Der Bauernverband begrüsst den Kredit
Der Bauernverband beider Basel begrüsst den Kredit. Präsident Marc Brodbeck hält die Obergrenze für ausreichend: «Ja, der Deckel muss reichen.» Den parlamentarischen Weg nimmt er in Kauf. «Das System der Politik läuft nun einmal so. Grundsätzlich bin ich glücklich, dass uns ein Kredit in Aussicht gestellt wird.» Wann und wie viel Geld fliesst, sei Sache der Betriebsleiter. Pauschale Zusatzforderungen wie vorgezogene Direktzahlungen lehnt er ab: «Es gibt keine allgemeinverbindliche Lösung. Es gilt einfach zu beachten, dass der Franken nur einmal ausgegeben werden kann – vorgezogen oder nicht.»

