«Der Verkauf von Lebensmitteln zu Preisen unter den Gestehungskosten ist verboten»: Das will die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) ins Gesetz schreiben und spricht damit wohl manchem Landwirt aus dem Herzen. Genauso passt es zu dem, was der Verein Faire Märkte Schweiz (FMS) seit Jahren verlangt. «Diese Forderung der Kommission ist legitim», findet FMS-Präsident Stefan Flückiger denn auch. Aber wäre sie umsetzbar? «Der Vernehmlassungsprozess muss hier Klarheit schaffen, auch wenn die Praktikabilität heute noch Fragen aufwirft», findet Flückiger.
Ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit
Der Vorschlag der WAK-N geht auf eine Parlamentarische Initiative (Pa. Iv.) zurück, die eine «wirksame Preisbeobachtung in der Lebensmittelkette» verlangt. Die Möglichkeiten zu ihrer Umsetzung sind mit der AP 30+ in die Vernehmlassung gegangen.
Die Pa. Iv. mache Druck und bringe mit dem erwähnten Gesetzesartikel eine wichtige Neuerung, findet der FMS-Präsident. Gleichzeitig wäre ein Verbot von Preisen unter den Gestehungskosten ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit des Detailhandels, ist in den Vernehmlassungsunterlagen zu lesen.
Ausgebaute Marktbeobachtung: «Schritt in die richtige Richtung»
Ein solches Verbot ist der markanteste Vorschlag im Bereich Märkte, der derzeit auf dem Tisch liegt. Der Bundesrat verfolgt sein erklärtes Ziel, mit der AP 30+ das «gute Funktionieren der Märkte zu unterstützen», in erster Linie mit einem Ausbau der Marktbeobachtung. Insbesondere soll sie auf Stufen Verarbeitung und Handel sowie bei den Produktionsmitteln gestärkt werden – ebenfalls eine langjährige Forderung von FMS.
«Der vom Bundesrat in der AP 30+ präsentierte Ausbau ist ein erster und wichtiger Schritt in die richtige Richtung», sagt Stefan Flückiger. Er hält aber auch fest, dass das bestehende Gesetz bereits sehr viel mehr zugelassen hätte als bezüglich Marktbeobachtung heute umgesetzt wird. Für Flückiger ist klar: «Es hat sich gezeigt, dass der Rückzug des Staates aus den Märkten in den letzten Jahren nicht ohne einen starken Regulator gemacht werden kann.» Dies, weil der Markt in verschiedenen Bereichen eben versage.
Der Bundesrat will Wertschöpfungseffekte ausgewählter Waren- bzw. Produktgruppen beobachten und kommunizieren lassen. Die Führung der Marktbeobachtung soll das Bundesamt für Landwirtschaft innehaben. Datenlücken bestünden insbesondere bei Früchten, Gemüse und Fleisch, so die Vernehmlassungsunterlagen zur AP 30+. Und weiter: «Der Wissenstransfer und die Kommunikation sollen insgesamt gestärkt und so der Nutzen für die Zielgruppen verbessert werden.»
Mehr Stufen und höhere Verarbeitung berücksichtigen
Die Publikation von Wertschöpfungseffekten für ausgewählte Teilmärkte begrüsst Stefan Flückiger. «Was nützt es, wenn z. B. bei den Produzentendaten zum Fleisch die konventionelle und die Labelproduktion zusammengefasst werden, wenn der Labelanteil in manchen Kategorien über einem Drittel liegt?», fragt er rhetorisch. Aber so werde das heute gehandhabt.
Ebenso wenig nützlich sei die aktuelle Praxis, Produzenten- und Verkaufsdaten nur im Laden zu erheben – wo doch die Wertschöpfungskette so viel mehr Stufen aufweisen würde und Produkte viel stärker verarbeitet seien als früher. «Die Marktbeobachtung muss also an die heutigen Essgewohnheiten und Sortimente angepasst werden», fasst der Agronom zusammen.
Richtpreise – national und regional
Ein weiterer Vorschlag – von der WAK-N, nicht dem Bundesrat – ist die Herausgabe von Richtpreisen durch Branchen- und Produzentenorganisationen auf nationaler und regionaler Ebene. Auch das wäre rechtlich bereits möglich, sagt Stefan Flückiger. «Was nützt eine Einigung zwischen Lieferanten und Abnehmern, wenn die Produktionskosten in den Regionen sehr unterschiedlich sind?», verdeutlicht er. Nach Flückigers Meinung hätte das gerade bei der Milch und dem Richtpreis der Branchenorganisation Milch (BOM) schon heute differenzierter gemacht werden sollen.
Mehr Transparenz in der Preisbildung soll laut WAK-N die Produzentenorganisationen in den Verhandlungen stärken. Es müssten allerdings zusätzliche Daten erhoben werden – und es wäre festzulegen, wie das geschieht. Der personelle und administrative Mehraufwand für die betroffenen Betriebe und den Bund könnte je nach Lösung grösser oder kleiner ausfallen. Allenfalls werde eine Datenlieferpflicht erforderlich.
Nicht zu viele Kompromisse, sondern bei Bedarf nachjustieren
Der Bundesrat schlägt ergänzend vor, jährlich einen Bericht zu den Ergebnissen der Marktbeobachtung zuhanden einer Begleitgruppe zu erstellen. Darin sollen alle Stufen vertreten sein und die «Herausforderungen der Branchen unter Einhaltung des Geschäftsgeheimnisses» diskutieren. «Dieser Vorschlag darf natürlich nicht dazu führen, dass der Regulator zu viele Kompromisse macht», betont Stefan Flückiger.
Das Momentum sei nun zu nutzen, die Ziele müssten hoch angesetzt und die Mitsprache der Marktakteure begrenzt gehalten werden. «Es ist klar, dass die Abnehmer alles tun werden, damit diese Transparenz-Offensive verhindert werden kann», ergänzt der FMS-Präsident. Er ist aber der Ansicht, dass bei späteren Problemen in der Umsetzung immer noch nachjustiert werden könnte.
Zu wenig Unterstützung für kurze Wege und Direktvermarktung
Neben der Marktbeobachtung setzt die AP 30+ bei der Absatzförderung an. Projekte zur Förderung regionaler Produkte und einer ausgewogenen Ernährung sollen neu auch Städte und Gemeinden einreichen können. Denn sie verfügten mit der Gemeinschaftsverpflegung in Schulen, Kitas und Heimen über bedeutende Hebel. Das erinnert an die Initiative «lokal+fair» von FMS, die Gemeinden anspricht.
«Grundsätzlich sehen wir es als positiven Punkt, der aber in dieser Thematik insgesamt viel zu wenig bewirken wird», sagt Stefan Flückiger zu den Plänen des Bundesrats. Er erinnert daran, dass im bundesrätlichen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik klar die Förderung von Direktverkauf und kurzen Vertriebswegen stand – «nun beinhaltet die AP 30+ nur ganz wenig davon», kritisiert er.
Hängiger Vorschlag nimmt Bundesrat in die Pflicht
Da gibt es allerdings einen Silberstreif am Horizont: Der Ständerat hat im Sommer eine Motion von Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) angenommen, die den Bundesrat bei der Förderung von Direktvermarktung und kurzen Vertriebswegen in der AP 30+ in die Pflicht nehmen will. Der Bundesrat hat die Motion sogar selbst zur Annahme empfohlen.
«Der Nationalrat dürfte bestimmt auch deutlich zustimmen», zeigt sich Flückiger zuversichtlich. Daher werde die Botschaft zur AP 30+ – die nach der Vernehmlassung ans Parlament geht – noch mehr Inhalt in dieser Richtung aufweisen. «Es ist zu hoffen, dass im Vernehmlassungsprozess viele Organisationen darauf hinweisen», schliesst der FMS-Präsident.

