Im Kanton Luzern sollen Hofläden und kleine Selbstbedienungsläden ohne Personal bei einem Ja des Stimmvolks täglich von 5 bis 22 Uhr öffnen dürfen. Voraussetzung ist, dass sie die Verkaufsfläche von 30 m2 nicht überschreiten. Das sind die gleichen Öffnungszeiten, wie sie heute für Tankstellenshops gelten. Diese dürfen allerdings bis zu 100 m2 gross sein. Aktuell müssen sich Hofläden an das kantonale Ladenschlussgesetz halten und werktags grundsätzlich um 19 Uhr schliessen.
Auslöser dafür, dass sich Hof- und kleine Selbstbedienungsläden im Kanton Luzern an das Ladenschlussgesetz halten müssen, war ein Entscheid des Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartements vom Februar 2024. Damals wollte ein Betreiber einen Selbstbedienungscontainer mit lokalen Produkten auf dem Stadtluzerner Pilatusplatz rund um die Uhr zugänglich machen. Da stellte sich die Frage, ob es sich hierbei um einen Automaten handelt, oder um einen Laden, der unter das Ladenschlussgesetz fällt. Die zuständigen Behörden entschieden sich für letztere Variante.
Luzern missbilligte bisher Liberalisierung
Damit Hof- und Selbstbedienungsläden länger geöffnet sein dürfen, hat der Kantonsrat das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz bereits entsprechend angepasst. Gegen diese Anpassung wurde allerdings das Referendum ergriffen. Befürchtet wird eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen mit mehr Sonntags- und Nachtarbeit.
Das Luzerner Stimmvolk wird zur Ladenöffnungsthematik nicht das erste Mal zur Urne gebeten. Es ist mit der Frage nach einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten bestens bekannt. Bei den vier Abstimmungen seit 2006 entschied es sich immer dagegen.
Bauernverband im Ja-Komitee
Der Vorstand des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands (LBV) habe die Vorlage zur Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes natürlich diskutiert, erzählt Geschäftsführer Raphael Felder. «Für Hofläden besteht keine befriedigende Lösung und sie können heute teilweise nur unter rechtlicher Unsicherheit betrieben werden. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde hier Verbesserungen bringen», so Felder. Der Vorstand habe sich deshalb für einen Beitritt zum Ja-Komitee ausgesprochen. Im Vordergrund steht für den LBV, dass für die Hofläden endlich eine praxistaugliche und rechtssichere Regelung geschaffen wird. Etwas kritisch sieht der Verband allerdings die Beschränkung auf die fixe 30‑m2-Grenze. Gefordert wird mehr Spielraum, analog zu den Tankstellenshops mit einer erlaubten Maximalgrösse von 100 m2.
Dringlichkeit nicht enorm
Wer sich bei Hofladenbesitzern umhört, merkt schnell: Der positive Ausgang der Abstimmung wird nicht fieberhaft herbeigesehnt. Markus Reinhard vom Seeburghof in Luzern betreibt einen Selbstbedienungshofladencontainer an der Schifflände Seeburg. «Wir haben zur Anpassung der Ladenöffnungszeiten keine explizite Meinung und richten uns einfach nach den geltenden Vorschriften», sagt er pragmatisch.
Auch für Patrick Schmid vom Obergrundhof in Emmen LU spielt es nicht wirklich eine Rolle, ob sich die erlaubten Öffnungszeiten für seinen bedienten Hofladen bald ausweiten. Sein Hofladen ist meist bis 18 Uhr, mittwochs nur am Morgen zugänglich. «Grundsätzlich hielte ich eine Liberalisierung der Öffnungszeiten für sinnvoll. Dass sich die Luzerner Detailhändler dermassen dagegen wehren, kann ich nicht ganz nachvollziehen», sagt der Hofbesitzer. Er selbst würde seine Öffnungszeiten allerdings kaum ausweiten. Schliesslich seien die Tage auf dem Hof schon lang genug und viel mehr Umsatz erhoffe er sich von den zusätzlichen Stunden kaum.

