Bei landwirtschaftlichen Pachtverhältnissen gilt in der Regel das landwirtschaftliche Pachtgesetz (LPG), welches Mindestpachtdauer, Kündigungsfristen und alle weiteren gesetzlichen Grundlagen regelt. Lediglich Flächen, die weniger als 25 Aren messen oder vollständig in der Bauzone liegende Pachtgegenstände unterliegen nicht dem LPG, sondern dem Schweizer Obligationenrecht (OR). Pachtverhältnisse unter dem OR haben…

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