Thema: Schlachtung

«Wir wollen den ‹Tote-Tiere-Tourismus› vermeiden»
Aktuell ist ein Gesetzesartikel in der Vernehmlassung, der vorschlägt, die maximal zulässige Zeit zwischen dem Entbluten auf dem Hof und dem Ausnehmen im Schlachthaus von 45 auf 90 Minuten zu erhöhen. Wir haben Eric Meili, Sekretär der IG Hof- und Weidetötung, dazu befragt.
Wenige 100 Tiere werden aktuell in der Schweiz auf dem Hof getötet
Eine Anpassung in der Verordnung könnte es mehr Betrieben ermöglichen, Nutztiere auf dem Hof zu betäuben und zu töten. Damit die Zahl steigt, müssten aber auch die Veterinärämter und Schlachthäuser bereit sein, den Mehraufwand auf sich zu nehmen.
«Auch mit ‹ein bisschen› weniger Gas können wir den Schlachtbetrieb sofort einstellen»
In Deutschland geht für die Betäubung der Schlachtschweine das stechend riechende CO2 aus. Die Schweizer Branche ist noch nicht alarmiert.